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Die Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften setzen ein Verschulden sowie eine Gefährdung Dritter voraus. Je nach Schwere wird zwischen leichten, mittelschweren oder schweren Widerhandlungen unterschieden. Diese führen in erster Linie zu einem befristeten Führerausweisentzug (Warnungsentzug). Mehrere Widerhandlungen innerhalb einer bestimmten Zeitspanne können jedoch auch einen Sicherungsentzug zur Folge haben aufgrund der unwiderlegbaren gesetzlichen Vermutung, dass die betroffene Person nicht Gewähr bietet, sich künftig an die Strassenverkehrsvorschriften zu halten.

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