Bestehen im Zusammenhang mit einem Administrativverfahren bzw. bei einem langen Fahrunterbruch Bedenken bezüglich der Kenntnis der Verkehrsregeln, der Fähigkeit, die Verkehrsregeln in der Praxis anzuwenden oder dem fahrtechnischen Können, ordnet die Behörde eine neue theoretische oder praktische Führerprüfung oder beides an.
Eine neue Führerprüfung wird in aller Regel angeordnet, wenn die Entzugsdauer oder die Dauer einer befristeten Hinterlegung des Führerausweises fünf Jahre oder länger gedauert hat.
Noch offene Fragen?
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Frongartenstrasse 5
9001 St.Gallen
Schalteröffnungszeiten
Frongartenstrasse 5
Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
Telefonische
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
Öffnungszeiten
Prüfhallen
Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr