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Während der Dauer des Führerausweisentzugs muss der Ausweis beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt abgegeben und hinterlegt werden.

Die Abgabe des Ausweises wird schriftlich bestätigt mit Angabe der Dauer, ab wann die Fahrberechtigung wieder besteht. Am letzten Tag des Ausweisentzuges wird der Ausweis per A-Post zurückgeschickt. Trifft der Ausweis nicht rechtzeitig ein, besteht dennoch die Fahrberechtigung nach Ablauf des Entzugs.

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Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

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9001 St.Gallen

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