Wer einen Führerausweis besitzt, muss sich regelmässig von einer zugelassenen Ärztin oder einem zugelassenen Arzt untersuchen lassen.
Mit fortschreitendem Alter kann die Fahreignung abnehmen. Das heisst, dass die allgemeinen psychischen und physischen Grundvoraussetzungen zum sicheren Lenken eines Motorfahrzeugs im Strassenverkehr nicht mehr gegeben sind. Die Kontrolluntersuchung bei einer zugelassenen Stufenärztin oder einem Stufenarzt soll bestimmen, ob die Fahreignung als Grundbedingung für die Belassung des Führerausweises noch fortbesteht. Im Einzelfall kann die Untersuchung auch ausgedehnt oder eingeschränkt werden.
Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt sendet Ihnen zu gegebener Zeit eine entsprechende Aufforderung für die notwendige Kontrolluntersuchung. Diese muss anschliessend innerhalb von zwei Monaten bei einer Ärztin oder einem Arzt der entsprechenden Stufe erfolgen.
Weitere Informationen zu den Qualitätsanforderungen bei Fahreignungsuntersuchungen erhalten Sie unter: medtraffic.ch.
Ärztliche Kontrolluntersuchung
Die Pflicht, sich einer regelmässigen verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung (alle zwei Jahre) der Stufe 1 zu unterziehen, besteht für:
- über 75-jährige Personen als Inhaberin oder Inhaber der Kat. A, A1, B, B1, D1 (bis 3,5t/Code 106), F, G, M.
Die Pflicht, sich einer regelmässigen verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung der Stufe 2 zu unterziehen, besteht für:
- Bewerbende um den Führerausweis der Kategorien C, C1, D und D1 sowie die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (BPT);
- bis zum 50. Altersjahr alle fünf Jahre; ab dem 50. bis 75. Altersjahr alle drei Jahre; ab dem 75. Altersjahr alle zwei Jahre für: Inhaberinnen und Inhaber der Kategorien C, C1, D oder D1 sowie Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer, die berufsmässig Personen transportieren.
Die Pflicht, sich einer verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung der Stufe 3 zu unterziehen besteht für:
- Bewerbende um einen Führerausweis, die das 65. Altersjahr überschritten haben;
- Ausweisinhaberinnen und -inhaber während oder nach schweren körperlichen Beeinträchtigungen durch Unfallverletzungen oder Krankheiten.
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