Fahrzeuge, die wegen der Ladung den Vorschriften über Masse und Gewichte nicht entsprechen, sowie Ausnahmefahrzeuge dürfen auf öffentlichen Strassen nur mit einer schriftlichen Sonderbewilligung verkehren.
Folgende Bewilligungen können vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt ausgestellt werden:
- Bewilligung für Ausnahmefahrzeuge/-transporte
- Sonntagsfahrbewilligung / Nachtfahrbewilligung
- Bewilligung für Arbeits- und Ruhezeitverordnung
- Werkinterner Verkehr
Weitere Informationen und Antragsformulare zur Erteilung von Sonderbewilligungen für Ausnahmefahrzeuge/-transporte sowie Sonntags- und Nachtfahrten finden sie unter:
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