Logo Kanton St.Gallen

Nach Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften wird je nach Schwere des Verschuldens und insbesondere der Gefährdung der Lernfahr- oder Führerausweis entzogen oder eine Verwarnung ausgesprochen. Sie haben aufgrund einer Widerhandlung gegen Strassenverkehrsvorschriften ein Schreiben (rechtliches Gehör) von uns erhalten, wonach eine Administrativmassnahme gemäss dem Strassenverkehrsgesetz (SR 741.01; abgekürzt SVG) geprüft wird. Nachfolgend erhalten Sie weitere wertvolle Hinweise zum Administrativverfahren.

Noch offene Fragen?

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

Frongartenstrasse 5
9001 St.Gallen

Schalteröffnungszeiten
Frongartenstrasse 5

Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr

Telefonische
Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Öffnungszeiten
Prüfhallen

Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr