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Widerhandlungen gegen Strassenverkehrsvorschriften führen je nach Gefährdung und Verschulden zu einer Administrativmassnahme. Sie haben ein Schreiben (rechtliches Gehör) von uns erhalten, dass nach einer Widerhandlung ein Verfahren gegen Sie eröffnet wurde und eine Administrativmassnahme gemäss dem Strassenverkehrsgesetz (SR 741.01) geprüft wird. Nachfolgend erhalten Sie weitere Hinweise zum Ablauf des Administrativverfahrens.

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