Ausländische Führerausweise werden nach Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften befristet (Warnungsaberkennung) und bei fehlender Fahreignung unbefristet (Sicherungsaberkennung) aberkannt.
Schweizerische Behörden dürfen den ausländischen Führerausweis zwar nicht entziehen. Sie dürfen ihn jedoch nach den gleichen Regeln aberkennen, die für den Entzug des schweizerischen Führerausweises gelten. Der ausländische Führerausweis wird also für die Verwendung in der Schweiz für ungültig erklärt mit der Wirkung eines Fahrverbots in der Schweiz.
Der aberkannte ausländische Führerausweis wird bei Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ebenso bei der Behörde hinterlegt wie ein entzogenes schweizerisches Ausweisdokument. Personen mit Wohnsitz im Ausland müssen den aberkannten ausländischen Führerausweis hingegen nicht bei der Behörde hinterlegen.
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