Bestehen Bedenken an der Fahrkompetenz einer Fahrzeugführerin oder eines Fahrzeugführers, kann eine Kontrollfahrt mit einer Verkehrsexpertin oder einem Verkehrsexperten angeordnet werden. Eine Kontrollfahrt wird ebenfalls angeordnet beim Umtausch eines ausländischen Führerausweises und Erwerb eines schweizerischen Führerausweises.
Eine Kontrollfahrt ist kostenpflichtig und geht zu Lasten der Führerausweisinhaberin bzw. des Führerausweisinhabers, auch wenn die Administrativbehörde die Kontrollfahrt angeordnet hat.
Besteht die betroffene Person die Kontrollfahrt nicht oder bleibt sie ihr unentschuldigt fern, wird der Führerausweis entzogen oder der ausländische Führerausweis aberkannt. Die Kontrollfahrt kann gemäss ausdrücklicher gesetzlicher Regelung nicht wiederholt werden.
Die betroffene Person kann nach einer nicht bestandenen Kontrollfahrt ein Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises stellen.
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