Personen aus dem Ausland, die mehr als zwölf Monate in der Schweiz leben, müssen den ausländischen Führerausweis umtauschen.
- Folgender Flyer gibt darüber Auskunft, wie Sie Ihren gültigen ausländischen Führerausweis in einen Schweizer Führerausweis umtauschen können: Info-Flyer Umtausch Ausland
- Die Kosten für den Umtausch des Führerausweises betragen Fr. 80.– bis Fr. 100.–. Eine allfällige Kontrollfahrt wird gemäss Verkehrsgebührentarif separat in Rechnung gestellt.
![Ausländischer Führerausweis und Führerausweis aus der Schweiz](/verkehr/strassenverkehr/fuehrerausweise/umschreibung_vom_ausland/_jcr_content/Par/sgch_imagetext/image.imageWidth__850.jpg/Umtausch FAK.jpg)
Wenn Sie eine Berufsfahrerin oder ein Berufsfahrer sind und einen Führerausweis aus einem EU-Land oder EFTA-Land haben, haben Sie 12 Monate Zeit für den Umtausch. Sie müssen den Umtausch nicht schon vor Ihrer ersten berufsmässigen Fahrt machen.
Wenn Sie sogenannte Grenzgängerbewilligung oder eine 60-, 90- oder 120-Tagesbewilligung haben und einen Führerausweis aus einem EU-Land oder EFTA-Land haben, müssen Sie Ihren Führerausweis für berufsmässiges Fahren nicht umtauschen.
Alle anderen Berufsfahrerinnen und Berufsfahrer müssen den Führerausweis vor der ersten beruflichen Fahrt in der Schweiz umtauschen.
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