Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 59, St.Gallen: FGS 343, Lukasmühleweg - O9.010.005.0108» vom 22. August bis 22. September 2022 durchgeführt.
Während der Frist sind keine Eingaben eingegangen. Es wird kein Mitwirkungsbericht erstellt.
Im Rahmen des Agglomerationsprogrammes St.Gallen/Arbon – Rorschach, 2. Generation ist vorgesehen, das Angebot für den Langsamverkehr zu verbessern. Auf der Lukasstrasse, im Abschnitt SBB-Brücke bis Heiligkreuzstrasse, betrifft dies den Veloverkehr und die Fussgängerquerungen. Der Fussgängerstreifen Lukasmühleweg (FGS 343) wird, damit eine bauliche Mittelinsel ermöglicht und ein gesicherter Warteraum gewährt werden kann, leicht nach Südosten verschoben. Über den Bereich der angrenzend einmündenden Zufahrten wird ein Mehrzweckstreifen markiert. Für den Veloverkehr wird zwischen der neuen Mittelinsel und der Heiligkreuzstrasse ein einseitiger Radstreifen bergwärts erstellt. Dieses Vorhaben wird in einem separaten Projekt des Strassenkreisinspektorates bearbeitet, ist jedoch mit dem vorliegenden Projekt des Fussgängerstreifens koordiniert. Die Linienführung sowie der Umfang der baulichen Sanierungsarbeiten sind aufeinander abgestimmt.
Für die Fahrbahnaufweitung ist beidseitig Landerwerb auf Grundstücken der Stadt St.Gallen erforderlich.
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Bau- und Umweltdepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen