Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 7, Mels: Lärmsanierungsprojekt Mels, Abschnitt 38.2 - B38.7.038.003» vom 21. November bis 21. Dezember 2022 durchgeführt.
Gleichzeitig und koordiniert findet die Mitwirkung für das Lärmsanierungsprojekt der Gemeindestrassen in Mels statt. Die entsprechenden Unterlagen können hier eingesehen werden: https://www.mels.ch/aktuellesinformationen
Infoveranstaltung:
Am Dienstag 29. November 2022 um 19:00 Uhr findet im Verrucano in Mels eine Informationsveranstaltung im Rahmen der Mitwirkung zu den beiden Lärmsanierungsprojekten (Kanton und Gemeinde) statt. Die Bevölkerung hat die Gelegenheit, sich über die vorgeschlagenen Lärmschutzmassnahmen zu informieren und den Projektverantwortlichen Fragen zu stellen.
Das Umweltschutzgesetz USG (SR 814.01) regelt den Schutz des Menschen vor schädlichen und lästigen Einwirkungen. Dazu gehört auch der Strassenlärm.
Wenn Grund zur Annahme besteht, dass an einer Strasse wesentliche Überschreitungen der Grenzwerte vorliegen, ist eine Sanierung zu prüfen.
An der Kantonsstrasse Nr. 7 in Mels (Heiligkreuz) werden bei mehreren Liegenschaften die Immissionsgrenzwerte gemäss eidgenössischer Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41; abgekürzt LSV) überschritten. Das Projekt sieht als Massnahmen an der Quelle einen lärmarmen Belag sowie eine Geschwindigkeitsreduktion vor.
Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Vorprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
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Bau- und Umweltdepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen