Gemäss Art. 33 bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 1, Sargans: FGS 585, Schlossstrasse - O9.010.005.3407» vom 4. November bis 4. Dezember 2024 durchgeführt.
Mit dem vorliegenden Projekt wird der Fussgängerstreifen FGS 585 bei der Schlossstrasse im Zuge der Belagssanierung der St.Gallerstrasse umgebaut. Durch den geplanten Neubau des Schulhauses und Kindergartens auf der Parzelle 1276 wird ein erhöhtes Schüleraufkommen erwartet, was eine Anpassung der Verkehrsinfrastruktur erforderlich macht. Die derzeitigen Sichtverhältnisse des bestehenden Fussgängerstreifens sind aufgrund des engen Kurvenradius sowie der nahen Bebauung am Strassenrand weder für Fussgänger noch für Fahrzeuge ausreichend.
Ziel ist es, eine sichere und barrierefreie Querungshilfe für Schulkinder und Fussgänger zu schaffen. Nach eingehender Prüfung und auf Basis einer Variantenstudie des Kantons St.Gallen hat sich der Gemeinderat Sargans und das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen für die Umsetzung einer Querungshilfe mittels Mittelinsel sowie einer Verbesserung der Sichtverhältnisse ausgesprochen. Trotz des notwendigen Landerwerbs der Parzellen 804, 1258 und 1276 bietet diese Lösung die besten Sicherheitsvorkehrungen.

Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Vorprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
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Bau- und Umweltdepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen