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Gemäss Art. 33 bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 30, Neckertal: Lärmsanierungsprojekt Neckertal, Abschnitte 65.2 und 66.3 - B66.7.066.002» vom 27. Januar bis 27. Februar 2025 durchgeführt.

Während der Frist sind keine Eingaben eingegangen. Es wird kein Mitwirkungsbericht erstellt.

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Bau- und Umweltdepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen