Gemäss Art. 33 bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 45, Kirchberg: BGK Kirchberg - B73.4.045.014» vom 12. Dezember 2024 bis 26. Januar 2025 durchgeführt.
Der Mitwirkungsbericht folgt.
In der politischen Gemeinde Kirchberg, im Bereich Neudorfstrasse ab Einlenker Sonneggweg und Gähwilerstrasse bis Einlenker Nelkenstrasse wird für die Kantonsstrasse ein Betriebs- und Gestaltungskonzept ausgearbeitet. In diesem Zusammenhang plant die Gemeinde Kirchberg auf der Gemeindestrasse Schalkhusenstrasse ebenfalls ein Betriebs- und Gestaltungskonzept. Die Hauptmerkmale liegen in der Anpassung des Begegnungsfalls an die heutigen Bedürfnisse, dem Umbau der Bushaltestellen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, sowie das Anbieten von sicheren Querungsstellen und das Umsetzen von Gestaltungsmassnahmen mit Schwerpunkt im Dorfzentrum.
Das Kantonsstrassenprojekt wird mit dem Projekt der Gemeinde Kirchberg «BGK Kirchberg – Schalkhusenstrasse» koordiniert. Die Mitwirkung über die beiden Projekte erfolgt zeitgleich. Das Gemeindestrassenprojekt ist unter www.mitwirken-kirchberg.ch aufgeschaltet.

Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Vorprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
- Plan Nr. 01.02, Technischer Bericht
- Plan Nr. 01.04-1, Situation Abschnitt Süd
- Plan Nr. 01.04-2, Situation Abschnitt Zentrum
- Plan Nr. 01.04-3, Situation Abschnitt Nord
- Plan Nr. 01.05-1, Längenprofil Abschnitt Süd
- Plan Nr. 01.05-2, Längenprofil Abschnitt Zentrum
- Plan Nr. 01.05-3, Längenprofil Abschnitt Nord
- Plan Nr. 01.06, Normalprofile
- Plan Nr. 01.07, Querprofile
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Bau- und Umweltdepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen