Gemäss Art. 33 bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 11, Neckertal: Lärmsanierungsprojekt Neckertal, Abschnitte 65.1, 66.1 und 66.2 - B66.7.066.001» vom 27. Januar bis 27. Februar 2025 durchgeführt.
Während der Frist sind keine Eingaben eingegangen. Es wird kein Mitwirkungsbericht erstellt.
Das Umweltschutzgesetz USG (SR 814.01) regelt den Schutz des Menschen vor schädlichen und lästigen Einwirkungen. Dazu gehört auch der Strassenlärm.
Wenn Grund zur Annahme besteht, dass an einer Strasse wesentliche Überschreitungen der Grenzwerte vorliegen, ist eine Sanierung zu prüfen.
Entlang der Kantonstrasse zwischen der Wasserfluh und der Kantonsgrenze AR in der Gemeinde Neckertal werden bei mehreren Liegenschaften die Immissionsgrenzwerte gemäss eidgenössischer Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41; abgekürzt LSV) überschritten. Das Projekt sieht auf verschiedenen Abschnitten den Einbau eines lärmarmen Belags vor. Für einzelne Liegenschaften soll der Einbau von Schallschutzfenstern geprüft werden.

Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Vorprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
Noch offene Fragen?
Bau- und Umweltdepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen