Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 4, St.Gallen: Zubringer Güterbahnhof Region, Genehmigungsprojekt Bau - B01.1.004.025.051» vom 16. November 2023 bis 8. Januar 2024 (Fristverlängerung bis 12. Januar 2024) durchgeführt.
Stadt und Region St.Gallen wollen sich entwickeln. Dafür braucht es zukunftsfähige Verkehrswege. Die Bevölkerung ist heute mobiler denn je. Täglich bewegt sie sich mit dem Auto, Bus, Zug oder Velo von A nach B. Trotz zunehmendem Verkehr sollen die Menschen auch in Zukunft sicher und zuverlässig ans Ziel kommen. Gleichzeitig sollen die Quartiere vom Verkehr entlastet und der Raum neu genutzt werden. Diese Ziele verfolgen der Bund, die Kantone St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden, die Stadt St.Gallen und die Gemeinde Teufen mit dem Projekt Zubringer Güterbahnhof. Der Zubringer Güterbahnhof gehört zum Gesamtprojekt Engpassbeseitigung St.Gallen.
Die Bevölkerung konnte zu einem Teil des Zubringers Güterbahnhof mitwirken: die Anschlüsse an die Stadt und den Tunnel Liebegg. Diese Projektteile planen die Kantone St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden, die Stadt St.Gallen und die Gemeinde Teufen.
Alle relevanten Pläne und Dokumente können hier eingesehen werden.
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Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen