Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrassen Nrn. 47 und 105, Tübach: Lärmsanierungsprojekt Tübach, Abschnitt 9.1 - B09.7.009.001» vom 5. Juni bis 5. Juli 2023 durchgeführt.
Das Umweltschutzgesetz USG (SR 814.01) regelt den Schutz des Menschen vor schädlichen und lästigen Einwirkungen. Dazu gehört auch der Strassenlärm. Wenn Grund zur Annahme besteht, dass an einer Strasse wesentliche Überschreitungen der Grenzwerte vorliegen, ist eine Sanierung zu prüfen.
Entlang der Goldacher- und Steinacherstrasse in Tübach werden bei mehreren Liegenschaften die Immissionsgrenzwerte gemäss eidgenössischer Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41; abgekürzt LSV) überschritten. Das Projekt sieht den Einbau eines lärmarmen Belags sowie die Reduktion der signalisierten Geschwindigkeit auf 30 km/h in der Steinacherstrasse vor. Für einzelne Liegenschaften soll der Einbau von Schallschutzfenstern geprüft werden. An der Hornerstrasse liegen keine Immissionsgrenzwertüberschreitungen vor, entsprechend sind auch keine Lärmschutzmassnahmen vorgesehen.
Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Vorprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
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Lämmlisbrunnenstrasse 54
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