Die Wohnbauförderung des Bau- und Umweltdepartementes des Kantons St.Gallen verwaltet alle vom Bund erstellten Massnahmen zur Wohnraumförderung. Dies übernimmt der Kanton St.Gallen auch für die Kantone Appenzell Innerrhoden und Thurgau. Gemeinsam mit dem Bundesamt für Wohnungswesen versuchen wir für Sie die beste Lösung zu finden.
Die Fachstelle Wohnbauförderung der Kantone SG, AI und TG betreut folgende Geschäfte:
Was für Geschäfte gibt es?
Kantone SG / TG / AI
Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG; SR 843) vom 4. Oktober 1974
1972 schuf der Bund mit diesem Gesetz preisgünstigen Wohnraum für Personen und Familien, um diese zu unterstützen. 2002 wurde dieses Gesetz eingestellt.
Die Wohnbauförderung des Bau- und Umweltdepartementes verwaltet die Geschäfte (Zusatzverbilligung (ZV) bzw. Wohnbeihilfe) für diese unter diesen Bedingungen gebauten Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser bis zu 25 Jahre lang.
Download Mieterspiegel
Kantone SG / TG / AI
Wohnraumförderungsgesetz (WFG; SR 842) vom 1. Oktober 2003
Mit diesem Gesetz fördert der Bund den Bau oder die Erneuerung von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen. Zudem unterstützt das Bundesamt für Wohnungswesen die Forschung im Wohnbereich. Unter Bundesamt für Wohnungswesen finden Sie weitere Informationen.
Anträge reichen Sie bitte bei folgenden Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus ein:
- Wohnbaugenossenschaften Schweiz
Verband der gemeinnützigen Wohnbauträger
- Wohnen Schweiz
Verband der Baugenossenschaften
Kantone SG / TG
Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (WS; SR 844) vom 20. März 1970
Bei diesen Geschäften überprüft die Fachstelle Wohnbauförderung die ausbezahlten Subventionen von Gemeinde, Kanton oder Bund und fordert eventuell Teilrückzahlungen.
Des Weiteren werden Handänderungen oder Löschungen aus den Grundbucheinträgen mit folgenden Anmerkungen vorgenommen:
“Subventionsrückerstattungs- und Handänderungsbewilligungspflicht“
Kantone SG / TG
W- Bundesbeschluss betr. Massnahmen zur Milderung der Wohnungsnot durch Förderung der Wohnbautätigkeit (W-Geschäfte) vom Juni 1942 und Oktober 1947
Zwischen 1942 und 1947 wurde die Wohnbautätigkeit in der Schweiz durch Subventionen von Bund, Kanton und Gemeinde unterstützt. Es ist im Grundbuch vermerkt, wenn Eigentümer solche Subvention erhalten haben.
Diese müssen zurückerstattet werden, wenn die entsprechende Liegenschaft verkauft wird - inkl. der belegbaren zusätzlichen Investitionen- und die Anlagekosten über der seinerzeit festgelegten Limite liegen. Heute wird diese Limite aufgrund der Inflation bei jedem Handwechsel überschritten.
Noch offene Fragen?
Markus Seiler
Abteilungsleiter
Fachstelle Wohnbauförderung SG, AI, TG
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen
Simon Schönenberger
Departementscontroller, Stv. Abteilungsleiter
Fachstelle Wohnbauförderung SG, AI, TG
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen