Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 1, Sennwald: FGS 538, Gasthaus Löwen (Agglo 28.10R) - O9.010.005.2806» vom 29. Januar bis 29. Februar 2024 durchgeführt.
Mit dem vorliegenden Projekt wird die behindertengerechte Benutzung nach Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) umgesetzt und die Bushaltestellen «Salez, Löwen» als Busbuchten neu platziert. Durch die neue Platzierung der Haltestellen und die leichte Versetzung des Fussgängerstreifens Nr. 538 vor dem Restaurant Löwen wird die Schwachstelle bezüglich Sichtweite im Netz des Fussverkehrs behoben.
Des Weiteren wird die Sennwalderstrasse auf 7,50 Meter verbreitert und als Kernfahrbahn geplant. Durch die Kernfahrbahn wird eine Radinfrastruktur ermöglicht und die Sicherheit der Radfahrenden erhöht. Für die Radfahrenden wird zusätzlich auf der Frümsnerstrasse ein Übergang erstellt.
Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Vorprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
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Bau- und Umweltdepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen