Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 6, Eggersriet: Lärmsanierungsprojekt Eggersriet, Abschnitt 11.1 - B11.7.011.001» vom 11. März bis 11. April 2024 durchgeführt.
Das Umweltschutzgesetz USG (SR 814.01) regelt den Schutz des Menschen vor schädlichen und lästigen Einwirkungen. Dazu gehört auch der Strassenlärm. Wenn Grund zur Annahme besteht, dass an einer Strasse wesentliche Überschreitungen der Grenzwerte vorliegen, ist eine Sanierung zu prüfen.
An der Kantonsstrasse Nr. 6 in Eggersriet werden bei mehreren Liegenschaften die Immissionsgrenzwerte gemäss eidgenössischer Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41; abgekürzt LSV) überschritten. Das Projekt sieht vor, einen lärmmindernden Belag als Massnahme an der Quelle zu berücksichtigen. Für mehrere Liegenschaften wird der Einbau von Schallschutzfenster geprüft.
Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Vorprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
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Lämmlisbrunnenstrasse 54
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