Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 2, Gossau: Erschliessung Neubau Coop - B87.5.002.318.200» vom 11. März bis 11. April 2024 durchgeführt.
Die Coop Genossenschaft hat das Grundstück Nr. 5297, neben dem Eichenkreisel in Gossau, mit der Absicht erworben, einen Fachmarkt zu errichten. Abklärungen haben ergeben, dass das Grundstück infolge Kapazitätsengpässen beim Eichenkreisel als «nicht hinreichend erschlossen» beurteilt werden musste.
Das Projekt sieht vor, nach der Einmündung der Eichenstrasse die Bypass-Spur mit der Verziehung des Fahrbahnrandes zu beginnen. Der Bypass führt neben der Kreiselfahrbahn, getrennt durch eine Trenninsel bis zur Kreiselausfahrt und verflechtet sich mit der Normalspur des Autobahnzubringers.
Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Vorprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
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