Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 14 und 15, Wattwil: Ausbaukonzept Rickenstrasse - B63.3.014.219» vom 22. März bis 30. April 2023 durchgeführt.
Das Tiefbauamt des Kantons St. Gallen prüft für die Rickenstrasse zwischen Wattwil und Neuhaus verkehrliche Verbesserungen. Hierfür wird eine Zweckmässigkeitsbeurteilung mit Variantenstudium vorgenommen. Unter Einbezug der Gemeindebehörden von Wattwil, Gommiswald und Eschenbach wurden erste Massnahmenvarianten entwickelt und bewertet. Nun informiert das Tiefbauamt über den aktuellen Projektstand und die Mitwirkungsmöglichkeiten für die Weiterentwicklung der Rickenstrasse.
Projektziele sind unter anderem die Erhöhung der Sicherheit für die gesamte Rickenstrasse ab Wattwil Brendi bis Abzweiger Neuhaus und die Aufwertung der Siedlungsräume mittels Prüfung der Entlastung von Ortsdurchfahrten (Umfahrungen, Betriebs- und Gestaltungskonzepte usw.). Auf dem ganzen Abschnitt stehen ausserdem Verbesserungen für den Fuss- und Veloverkehr sowie eine Minimierung der Umweltauswirkungen im Fokus. Gearbeitet wird auf Basis des Nachhaltigkeitsprinzips, indem die Wirkungen immer aus gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und Umweltsicht bewertet werden.
Die Projektunterlagen, Stand Phase I der Zweckmässigkeitsbeurteilung, zeigen die weiterzuverfolgenden Varianten des kantonalen Tiefbauamtes.
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