Gemäss Art. 33 bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 45, Kirchberg: Radstreifen Neudorfstrasse, Fussgängerquerung Neudorfstrasse Höhe Churfirstenstrasse - O9.010.007.7301» vom 20. Januar bis 20. Februar 2025 durchgeführt.
Der Mitwirkungsbericht folgt.
Mit dem vorliegenden Projekt wird die Situation für den Langsamverkehr auf der Neudorfstrasse in Kirchberg verbessert und der Zugang zum öffentlichen Verkehr bei den Haltestellen Wolfikon, Freihof barrierefrei gestaltet. Entlang der Neudorfstrasse zwischen dem Ortseingang bei Wolfikon bis zur Haltestelle Kirchberg, Neudorf wird ein einseitiger Velostreifen bergwärts markiert. Der Fussgängerstreifen bei der Churfirstenstrasse wird leicht verschoben, so dass die geforderten Sichtzonen eingehalten werden können. Aus diesem Grund werden die beiden Haltestellen Wolfikon, Freihof rund 120 Meter in Richtung Wil verschoben und barrierefrei ausgebaut.

Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Bauprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
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Bau- und Umweltdepartement
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9001 St.Gallen