Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonstrasse Nr. 15, Eschenbach: Gehweg Altersheim Berg bis Spycher, St.Gallenkappel - B54.3.015.025» vom 15. April bis 15. Mai 2024 durchgeführt.
Die stark befahrene Rickenstrasse (Kantonsstrasse Nr. 15) verbindet Ricken mit dem Anschluss «Neuhaus» der A15. Sie durchquert den Dorfkern von St.Gallenkappel. Heute fehlt eine direkte Fussgängerverbindung vom Altersheim Berg bis zum Spycher auf einer Länge von rund 200 Meter.
Im Bereich des Altersheim Berg wird in nächster Zukunft eine Überbauung realisiert. Die Zufussgehenden sind gezwungen die starkbefahrene Rickenstrasse am Fussgängerübergang zu queren. Die Bushaltestelle «Berg», Fahrtrichtung Ricken ist nicht behindertengerecht ausgebaut.
In Koordination mit dem Projekt «Gehweg Rickenstrasse» hat die Gemeinde Eschenbach den Planungsauftrag für die Erschliessung des Grundstücks Nr. 399S und den damit zusammenhängenden Ausbau des Einlenkers Bauwilergass erteilt.
Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Vorprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
- Plan Nr. 01.02-1, Technischer Bericht
- Plan Nr. 01.02-2, Zustandserfassung Durchlass Gwattbach
- Plan Nr. 01.04, Situation
- Plan Nr. 01.05, Längenprofil
- Plan Nr. 01.06, Normalprofil
- Plan Nr. 01.07, Querprofile
- Plan Nr. 01.09, Werkleitungen
- Plan Nr. 01.91-1, Situation Durchlass Gwattbach
- Plan Nr. 01.10, Signalisations- und Markierungsplan
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Bau- und Umweltdepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen