Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 13, Nesslau: Betriebs- und Gestaltungskonzept Hauptstrasse Nesslau, Sidwaldstrasse bis Luterenbrücke - B60.4.013.439.100» vom 20. November bis 20. Dezember 2023 durchgeführt.
Die Toggenburgerstrasse wird den heutigen Anforderungen an eine Kantonsstrasse im Innerortsbereich nicht mehr gerecht. Es fehlen Angebote für den Veloverkehr, die Trennwirkung der Längsachse ist hoch und das Erscheinungsbild des Strassenraums wenig strukturiert. Das vorliegende Projekt setzt das von der Gemeinde Nesslau erarbeitete Betriebs- und Gestaltungsprojekt im Abschnitt zwischen der Sidwaldstrasse und der Luterenbrücke um.
Die Fahrbahn soll als Kernfahrbahn gestaltet werdem. Bei einer Kernfahrbahn werden beidseitig Radstreifen mit einer Breite von 1,25 Meter angeordnet. Auf eine Mittelmarkierung wird verzichtet. Beidseits der Fahrbahn werden Gehwege mit einer Breite von 2,00 Meter geführt. Im Bereich der Brauerei St.Johann AG und Gasthaus zur Brücke werden die Gehwegbreiten, bedingt durch die bestehenden Gebäude, reduziert. Bei klassierten Gemeindestrassen werden Trottoirüberfahrten realisiert. Bei sämtlichen Zu- und Wegfahrten in die Kantonsstrasse werden die notwendigen Sichtzonen durchgesetzt. Die Bushaltestelle «Neu St.Johann, Klosterkirche» wird behindertengerecht und mit einem Fussgängerstreifen mit einer Mittelschutzinsel ausgeführt.
Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Bauprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
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