Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrassen Nrn. 13, 35, 113, Gams: Lärmsanierungsprojekt Gams, Abschnitte 29.1 und 29.4 - B29.7.029.001» vom 15. Mai bis 15. Juni 2023 durchgeführt.
Das Umweltschutzgesetz USG (SR 814.01) regelt den Schutz des Menschen vor schädlichen und lästigen Einwirkungen. Dazu gehört auch der Strassenlärm.
Wenn Grund zur Annahme besteht, dass an einer Strasse wesentliche Überschreitungen der Grenzwerte vorliegen, ist eine Sanierung zu prüfen.
An den Kantonsstrassen Nrn. 13, 35, 113 in Gams werden bei mehreren Liegenschaften die Immissionsgrenzwerte gemäss eidgenössischer Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41; abgekürzt LSV) überschritten. Das Projekt sieht den Einbau von lärmarmen Belägen sowie die Reduktion der signalisierten Geschwindigkeit im Gebiet Wolfhag/Brägglisfeld von 80 km/h auf 60 km/h vor. Für einzelne Liegenschaften soll der Einbau von Schallschutzfenstern geprüft werden.
Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Vorprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
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