Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 5, St.Gallen: FGS 204, Einlenker Linsebühlstrasse - O9.010.005.0109» vom 21. März bis 21. April 2022 durchgeführt.
Der Fussgängerstreifen Linsebühlstrasse Höhe Haus 32 beim Knoten Speicherstrasse / Linsebühlstrasse weist gravierende Sicherheitsmängel auf und ist hinsichtlich der Fussgängerstreifensicherheit zwingend zu sanieren.
Im Rahmen einer Vorstudie wurden verschiedene Lösungsansätze diskutiert und auf skizziert. Es zeigte sich, dass die leichte Verschiebung des Fussgängerstreifens nach Westen sowie die gleichzeitige Anpassung des südlichen Strassenrandes Richtung Norden und die Erstellung einer Trottoirüberfahrt im Norden beim Einlenker der Linsebühlstrasse die beste Lösung darstellt. Für diese Variante wurde ein Projekt ausgearbeitet.
Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Bauprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
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Bau- und Umweltdepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen