Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 1, Sargans: FGS 587, Höhe Spleeweg - O9.010.005.3403» vom 21. März bis 21. April 2022 durchgeführt.
Während der Frist sind keine Eingaben eingegangen. Es wird kein Mitwirkungsbericht erstellt.
Das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen hat sämtliche Fussgängerübergänge an Kantonsstrassen überprüfen lassen. Anhand der aufgenommenen Mängel wurden die erforderlichen Massnahmen an den Übergängen definiert.
Der Fussgängerstreifen (FGS) Spleeweg befindet sich im Einmündungsbereich des Spleeweges ohne einen Gehweganschluss. Nördlich des FGS befindet sich der Vorplatz der Liegenschaft Grundstück Nr. 1096. Der Vorplatz ist auf der ganzen Länge befahrbar. Zudem beeinträchtigt auf der westlichen Seite die Natursteinmauer die Sicht aus dem Warteraum Richtung Zentrum.
Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Bauprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
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Bau- und Umweltdepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen