Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nrn. 8 und 52, Oberuzwil: Lärmsanierungsprojekt Oberuzwil, Abschnitt 77.1 - B77.7.077.001» vom 7. Juni bis
7. Juli 2022 durchgeführt.
Das Umweltschutzgesetz USG (SR 814.01) regelt den Schutz des Menschen vor schädlichen und lästigen Einwirkungen. Dazu gehört auch der Strassenlärm. Wenn Grund zur Annahme besteht, dass an einer Strasse wesentliche Überschreitungen der Grenzwerte vorliegen, ist eine Sanierung zu prüfen.
An den Kantonsstrassen Nrn. 8 und 52 in Oberuzwil werden bei mehreren Liegenschaften die Immissionsgrenzwerte gemäss eidgenössischer Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41; abgekürzt LSV) überschritten. Das Projekt sieht den Einbau von zwei lärmarmen Belägen vor, einer im Zusammenhang mit der Sanierung Fussgängerübergänge Rösslikreuzung, der andere zwischen Morgenstrasse und dem Dorfausgang Richtung Osten. Im Zentrum sieht das Projekt zudem eine Geschwindigkeitsreduktion von 50 km/h auf 30 km/h vor.

Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Vorprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
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