Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrassen Nr. 73, 74, 117, Mels: Lärmsanierungsprojekt Mels, Abschnitt 38.1 - B38.7.038.002» vom 21. März bis 21. April 2022 durchgeführt.
Koordination Kantonsstrassenprojekt
In Koordination mit dem vorliegenden Projekt ist ebenfalls das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 73, Mels: Strassenraumgestaltung Wangserstrasse - B38.2.073.010» ausgearbeitet worden. Die Mitwirkung des Strassenbauprojekts wird parallel zum gleichen Zeitpunkt durchgeführt.
Die Kantonsstrasse Nr. 73 führt vom Autobahnanschluss Sargans / Mels bis ins Dorfzentrum von Mels. In der politischen Gemeinde Mels verursacht diese Kantonsstrasse (Abschnitt 38.1) wesentliche Lärmimmissionen. Bei mehreren Liegenschaften werden die Immissionsgrenzwerte gemäss eidgenössischer Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41; abgekürzt LSV) überschritten. Das Projekt ist nach Art. 17 als dringlich einzustufen.
Das Projekt beinhaltet weiter je einen Abschnitt der Kantonsstrasse Nr. 74 (Sargans – Vilters) und der Kantonsstrasse Nr. 117 (Mels – Wangs) im Bereich des Industrie- und Gewerbegebietes Riet innerhalb der politischen Gemeinde Mels. Entlang dieser beiden Kantonsstrassen werden keine Immissionsgrenzwerte gemäss LSV überschritten. Lärmsanierungsmassnahmen sind hier entsprechend nicht notwendig.
Im Rahmen des kantonalen Strassenbauprojekts «Strassenraumgestaltung Wangserstrasse» wird ein lärmarmer Deckbelag eingebaut sowie die Linienführung der Wangserstrasse leicht verändert. Weitere Massnahmen an der Quelle und auf dem Ausbreitungsweg wurden untersucht, haben sich aber als unverhältnismässig oder nicht sinnvoll erwiesen. Für die verbleibenden Liegenschaften mit Grenzwertüberschreitungen stellt das Tiefbauamt des Kantons St. Gallen als Strasseneigentümer nach Art. 14 LSV Antrag auf Erleichterungen. Das Strassenbauprojekt «Strassenraumgestaltung Wangserstrasse» wird lärmrechtlich als wesentliche Änderung betrachtet. Als Ersatzmassnahme wird im betroffenen Abschnitt bei den Liegenschaften mit Immissionsgrenzwertüberschreitung der Einbau von Schallschutzfenstern geprüft.
Die Kosten des vorliegenden Lärmsanierungsprojektes belaufen sich auf rund Fr. 180’000.– (inkl. MWST, Preisstand Dezember 2021). Der Kanton St.Gallen übernimmt dabei den Grossteil der Kosten mit einem Anteil von Fr. 153’875.–. Gemäss der Programmvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem Kanton St.Gallen betreffend Programmziele im Bereich Lärm- und Schallschutz übernimmt der Bund demnach einen Anteil von rund Fr. 26’125.–.
Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Bauprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
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Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen