Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrassen Nrn. 1 und 75, Bad Ragaz: Lärmsanierungsprojekt Bad Ragaz, Abschnitt 36.1 Nord - B36.7.036.001» vom 17. Januar bis 17. Februar 2022 durchgeführt.
Koordination Strassenbauprojekt
In Koordination mit dem vorliegenden Projekt ist ebenfalls das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 1, Bad Ragaz: Sarganserstrasse Fussgängerschutz - B36.2.001.844» ausgearbeitet worden. Die Mitwirkung des Strassenbauprojekts wurde parallel zum gleichen Zeitpunkt durchgeführt. Der folgende Link führt Sie zum Projekt:
Bad Ragaz: Sarganserstrasse Fussgängerschutz - B36.2.001.844
Die Kantonsstrasse Nr. 1 führt von Sargans über Bad Ragaz zur Kantonsgrenze mit Graubünden. Das kurze Teilstück der Kantonsstrasse Nr. 75 verbindet den Kreisel Sarganserstrasse/Rheinaustrasse mit dem Anschluss der Nationalstrasse A13. In der Gemeinde Bad Ragaz verursachen diese beiden Kantonsstrassenabschnitte wesentliche Lärmimmissionen. Bei mehreren Liegenschaften werden die Immissionsgrenzwerte gemäss eidgenössischer Lärmschutz-Verordnung (SP 814.41; abgekürzt LSV) überschritten. Das Projekt ist nach Art. 17 als dringlich einzustufen.
Im Rahmen des kantonalen Strassenbauprojekts «Sarganserstrasse Fussgängerschutz» wird ein lärmarmer Deckbelag eingebaut sowie die Linienführung der Sarganserstrasse leicht verändert. Weitere Massnahmen an der Quelle und auf dem Ausbreitungsweg wurden untersucht, haben sich aber als unverhältnismässig oder nicht sinnvoll erwiesen. Für die verbleibenden Liegenschaften mit Grenzwertüberschreitungen stellt das Tiefbauamt des Kantons St. Gallen als Strasseneigentümer nach Art. 14 LSV Antrag auf Erleichterungen. Das Strassenbauprojekt «Sarganserstrasse Fussgängerschutz » wird lärmrechtlich als wesentliche Änderung betrachtet. Als Ersatzmassnahme wird im betroffenen Abschnitt bei den Liegenschaften mit Immissionsgrenzwertüberschreitung der Einbau von Schallschutzfenstern geprüft.
Die Kosten des vorliegenden Lärmsanierungsprojektes belaufen sich auf rund Fr. 310’000.- (inkl. MWST, Preisstand Oktober 2021). Der Kanton St.Gallen übernimmt dabei den Grossteil der Kosten mit einem Anteil von Fr. 266’000.-. Gemäss der Programmvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem Kanton St.Gallen betreffend Programmziele im Bereich Lärm- und Schallschutz übernimmt der Bund demnach einen Anteil von rund Fr. 44’000.-.
Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Bauprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
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Bau- und Umweltdepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen