Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrassen Nrn. 16, 17 und 50, Kaltbrunn: Lärmsanierungsprojekt Kaltbrunn, Abschnitte 46.1 bis 46.4 - B46.7.046.001» vom 16. Mai bis 16. Juni 2022 durchgeführt.
Das Umweltschutzgesetz USG (SR 814.01) regelt den Schutz des Menschen vor schädlichen und lästigen Einwirkungen. Dazu gehört auch der Strassenlärm.
Wenn Grund zur Annahme besteht, dass an einer Strasse wesentliche Überschreitungen der Grenzwerte vorliegen, ist eine Sanierung zu prüfen.
An der Kantonsstrassen Nrn. 16, 17 und 50 in Kaltbrunn werden bei mehreren Liegenschaften die Immissionsgrenzwerte gemäss eidgenössischer Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41; abgekürzt LSV) überschritten. Das Projekt sieht den Einbau eines lärmarmen Belags vor, der im Rahmen des ordentlichen Strassenunterhalts eingebaut wird. Die 50 km/h Signalisation wurde um rund 1,1 km Länge in Richtung Schänis bereits ausgedehnt.
Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Bauprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
- Plan Nr. 03.51-1, Übersicht
- Plan Nr. 02.52-1, Technischer Bericht
- Plan Nr. 02.54-1, Abschnitt 46.1, Lärmprognose ohne Massnahmen
- Plan Nr. 02.54-1, Abschnitt 46.2, Lärmprognose ohne Massnahmen
- Plan Nr. 02.54-1, Abschnitt 46.3, Lärmprognose ohne Massnahmen
- Plan Nr. 02.54-1, Abschnitt 46.4, Lärmprognose ohne Massnahmen
- Plan Nr. 02.55-1, Abschnitt 46.1, Lärmprognose mit Massnahmen
- Plan Nr. 02.55-1, Abschnitt 46.2, Lärmprognose mit Massnahmen
- Plan Nr. 02.55-1, Abschnitt 46.3, Lärmprognose mit Massnahmen
- Plan Nr. 02.55-1, Abschnitt 46.4, Lärmprognose mit Massnahmen
- Plan Nr. 02.56-1, Erleichterungsanträge
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Bau- und Umweltdepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen