Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 9, Gossau: Betriebs- und Gestaltungskonzept Bischofszellerstrasse, Arneggerbach bis Kreuzung Waldkircherstrasse - B87.5.009.217.200» vom 21. März bis 21. April 2022 durchgeführt.
Die Ortsdurchfahrt Bischofszellerstrasse in Arnegg soll betrieblich und gestalterisch aufgewertet werden. Im Speziellen sollen die Sicherheit für Zufussgehende und Velofahrende und die Aufenthaltsqualität für Zufussgehende verbessert werden. Dafür wurde in Zusammenarbeit mit einer Begleitgruppe ein Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) erarbeitet. Basierend auf dem BGK wurde daraufhin in Zusammenarbeit zwischen der Stadt Gossau und dem Kanton St.Gallen das Vorprojekt BGK Bischofszellerstrasse ausgearbeitet. Schliesslich wurde nun das Bauprojekt der Ortsdurchfahrt Bischofszellerstrasse in Arnegg ausgearbeitet, wobei unter Berücksichtigung der Konzeptvorschläge die verschiedenen Themen vertieft bearbeitet und die notwendigen Optimierungen vorgenommen wurden.
Aufgrund der Länge des betroffenen Strassenabschnitts und der Grösse des Gesamtprojekts hat das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen entschieden, das Projekt in zwei Abschnitten zu realisieren. Dementsprechend wurden die folgenden zwei Bauprojekte ausgearbeitet:
- BGK Bischofszellerstrasse, Abschnitt Dorfeingang bis Arneggerbach
- BGK Bischofszellerstrasse, Abschnitt Arneggerbach bis Kreuzung Waldkirchstrasse
Bei der Ausarbeitung der beiden Projekte haben die verkehrstechnischen Zusatzabklärungen gezeigt, dass zur Gewährleistung des Betriebes der Kantonsstrasse und der Weideggstrasse ein lichtsignalgesteuerter Knoten bei der Verzweigung Bischofszellerstrasse/Weideggstrasse am zweckmässigsten ist. Der gesamte Strassenzug ist nach der Realisierung der beiden Projekte in drei Abschnitte gegliedert. Für die Verstetigung des Verkehrs sind aufgrund der Abbiegebeziehungen ein Mehrzweckstreifen im Zentrumsbereich und eine Kernfahrbahn in den äusseren Abschnitten vorgesehen. An den beiden äusseren Perimetergrenzen markieren Eingangstore jeweils den Dorfanfang. Die Velofahrenden werden zukünftig auf der Fahrbahn mit einem Radstreifen (Kernfahrbahn), resp. im Zentrumsbereich im Mischverkehr geführt. Als Alternativroute für die Velofahrenden ist im Innerortsbereich die Bettenstrasse vorgesehen.
Für die wichtigen Abbiegebeziehungen sind Abbiegehilfen mit Schutzelementen vorgesehen. Die Zufussgehenden erhalten beidseits der Bischofszellerstrasse und im Bereich der Weideggstrasse eine durchgehende Infrastruktur. Damit sind auch die Zugänge zu den Bushaltestellen gewährleistet. Diese sind entsprechend den Vorgaben des BehiG behindertengerecht geplant. Die beiden vorliegenden Projekte berücksichtigen somit die Bedürfnisse des motorisierten Verkehrs, des öffentlichen Verkehrs, sowie des Velo- und des Fussverkehrs.
Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Bauprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
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