Hier finden Sie detaillierte Informationen und Antworten zu Fragen zur Fahrzeugtechnik oder zu technischen Änderungen. Technische Änderungen (Umbauten, Tuning) am Fahrzeug sind dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zu melden.
Technische Änderungen am Fahrzeug sind melde- und prüfpflichtig.
Wir empfehlen Ihnen, sich über die Machbarkeit und die entstehenden Kosten vorgängig zu informieren.
Ausserordentliche Prüfungspflicht (Art. 34 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge, SR 741.41; abgekürzt VTS)
Bei folgenden Änderungen müssen Sie Ihr Fahrzeug für eine Prüfung anmelden:
- Änderungen der Fahrzeugeinteilung
- Änderungen der Abmessungen, des Achsabstands, der Spurweite, der Gewichte
- Eingriffe, welche die Abgas- oder Geräuschemissionen verändern. Hierbei ist nachzuweisen, dass die bei der ersten Inverkehrsetzung gültigen Vorschriften über Abgase und Geräusche eingehalten sind
- nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Auspuffanlagen
- Änderungen an der Kraftübertragung (Getriebe- und Achsübersetzung)
- nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Räder
- Änderungen der Lenkanlage, der Bremsanlage
- Das Anbringen einer Anhängevorrichtung
- das Ausserbetriebsetzen von Rückhaltesystemen oder Teilen davon (z.B. Airbag, Gurtstraffer), soweit dies nicht vom Hersteller oder von der Herstellerin vorgesehen ist, vom Führer oder von der Führerin selbst vorgenommen werden kann und jeweils angezeigt wird
- das Nichtinstandsetzen von defekten oder nicht betriebsfähigen Rückhaltesystemen oder Teilen davon (z.B. Airbag, Gurtstraffer)
- alle weiteren wesentlichen Änderungen.
Gesetzliche Grundlagen
Verordnung technische Anforderungen an Strassenfahrzeugen (VTS) Art. 34 Abs. 2
Strassenverkehrsgesetz (SVG)Art. 29 Betriebssicherheit Fahrzeuge
ASA-Richtlinien
Technische Formulare und Merkblätter finden Sie hier.
APS (Anerkannte Prüfstellen) in der Schweiz:
Fragen und Antworten
Einfache technische Änderungen können Sie telefonisch unter 058 229 92 99 oder per Mail unter dispo.stva@sg.ch anmelden.
Bei umfangreicheren technischen Änderungen bitten wir Sie, die notwendigen Unterlagen der zuständigen Prüfstelle vorgängig einzureichen.
Wenn an Ihrem Fahrzeug eine Anhängevorrichtung montiert wird, ist diese vor der Verwendung durch eine Markenvertretung oder das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zu prüfen.
Berechtigte Betriebe melden dies administrativ oder Sie vereinbaren einen Termin in einer Prüfstelle.
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns bitte über das obige Kontaktformular. Besten Dank.
Noch offene Fragen?
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Kanton St.Gallen
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