Hier finden Sie alle Informationen zum Tagfahrlicht.
Das Tagfahrlicht besteht aus zwei nach vorne gerichteten weissen Leuchten, welche das Fahrzeug leichter erkennbar machen, wenn es bei Tageslicht fährt. Das Nachrüsten von Tagfahrlichtern an einem Fahrzeug ist keine melde- und prüfpflichtige technische Änderung. Demzufolge ist keine Nachprüfung beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt notwendig.
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Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Kanton St.Gallen
Prüfstelle Winkeln
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9015 St.Gallen
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