Hier finden Sie alle Informationen zum Reparaturbestätigungsverfahren (RBV).
Autorisierte Fachbetriebe
Beanstandungen aus einer Fahrzeugprüfung können innerhalb von 14 Tagen repariert und durch einen berechtigten Betrieb bestätigt werden. Somit entfällt eine weitere Fahrt zur entsprechenden Prüfstelle. Die Kosten für die administrative Erledigung der Reparaturbestätigung durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt betragen Fr. 20.–.
Informationen für berechtigte Betriebe
Reparaturbestätigung durch Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Wenn die Reparatur durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt bestätigt werden soll, benötigen Sie dafür einen Termin in der Prüfstelle, in der die Prüfung durchgeführt wurde.
Wichtig: Dieser Termin muss innerhalb von 14 Tagen ab Prüfungsdatum wahrgenommen werden.
Bitte nehmen Sie mit der entsprechenden Prüfstelle Kontakt auf:
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Prüfstelle | Telefon | |
Buriet | info.buriet@sg.ch | 058 229 92 62 |
Kaltbrunn | info.kaltbrunn@sg.ch | 058 229 93 13 |
Mels | info.mels@sg.ch | 058 229 92 92 |
Oberbüren | info.oberbueren@sg.ch | 058 229 92 22 |
Gebühren
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Fahrzeuggruppen | Kosten |
Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3'500 kg | Fr. 30.– |
Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3'500 kg | Fr. 60.– |
Leichter Motorwagen über 2'500 kg | Fr. 60.– |
Lieferwagen über 2'500 kg | Fr. 60.– |
Noch offene Fragen?
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Kanton St.Gallen
Biderstrasse 6
9015 St.Gallen
Schalteröffnungszeiten
Frongartenstrasse 5
Montag bis Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr
Telefonische
Erreichbarkeit
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09:00 - 11:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten
Prüfhallen
Montag bis Freitag
08:00 - 11:30 Uhr
13:30 - 17:00 Uhr