Wenn Sie ein Fahrzeug in die Schweiz importieren, empfehlen wir Ihnen, eine Fachhandlung oder eine Importspezialistin bzw. einen Importspezialisten zu kontaktieren.
Das Fahrzeug kann mit gültigen ausländischen Schildern in die Schweiz überführt werden. Erkundigen Sie sich beim Ausfuhrstaat über die möglichen Kontrollschilder zur Ausfuhr Ihres Fahrzeugs (Gültigkeitsdauer, Versicherung, Kosten usw.).
Unverzollte Fahrzeuge sind an der Grenze bei einer besetzten Zollstelle während den Öffnungszeiten unaufgefordert anzumelden. Die Zulassung ist nur mit einem vom Schweizer Zoll abgestempelten Prüfungsbericht (Formular 13.20 A) möglich. Der Prüfungsbericht (Formular 13.20 A) wird Ihnen vom Zoll ausgehändigt.
Weitere Informationen
Zum Eigengebrauch direkt importierte Fahrzeuge unterstehen der Einzelprüfung bei der zuständigen kantonalen Zulassungsstelle. Aufwand und Kosten richten sich nach den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen.
CO2-Emissionsvorschriften für Personenwagen ab 1. Juli 2012
Analog zur EU gelten in der Schweiz CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen und solche, die im Ausland weniger als sechs Monate vor der Zollanmeldung immatrikuliert waren. Nach der Zollanmeldung ist bei Personenwagen der Antrag betreffend CO2 beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) einzureichen.
Informationen Bundesamt für Strassen (ASTRA)
Fahrzeugimport durch Privatpersonen zum Eigengebrauch
Das Fahrzeug darf mit ausländischen Kontrollschildern in die Schweiz überführt werden. Die Zulassung muss innerhalb von 30 Tagen erledigt werden.
Fahrzeugimport als Übersiedlungsgut (Ausstattungs-/Erbschaftsgut)
Innerhalb von einem Jahr (seit Einreise in die Schweiz) muss das Fahrzeug in der Schweiz eingelöst (Link zu 1.1 Einlösung) werden. Bis zur Einlösung muss eine gültige Versicherungsdeckung und Zulassung des Fahrzeugs bestehen.
Informationen Übersiedlung, Erbschaft: Eidg. Zollverwaltung (EVZ)
Noch offene Fragen?
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