Hier finden Sie nützliche Informationen zur Fahrzeugprüfung.
Als Privatperson können Sie Ihren Termin für die periodische Fahrzeugprüfung einmalig online verschieben.
Die Garagenbetriebe haben zudem die Möglichkeit, Termine zu buchen und selber zu verwalten.
Der erste Termin einer periodischen Prüfung kann, je nach Verfügbarkeit von freien Terminen, um höchstens 30 Tage verschoben werden.
Folgende Termine können nicht verschoben werden:
- Termine von Fahrzeugen, die jährlich geprüft werden müssen und/oder über 3'500 kg wiegen.
- nach folgenden Prüfungsresultaten: ausgeblieben, Prüfungsabbruch oder neuer Termin
- Polizeirapporte
Terminverschiebungen, die Deponierung der Kontrollschilder sowie die Annullation des Fahrzeugausweises müssen mindestens fünf Arbeitstage (Montag bis Freitag, ohne Prüfungstag) vor dem Prüftermin erfolgen. Ansonsten wird Ihnen die Prüfgebühr in Rechnung gestellt (Ziffer 117.15 des Verkehrsgebührentarifs, sGS 718.1; abgekürzt VGT). Der Termin für die periodische Fahrzeugprüfung entfällt danach automatisch.
Bei Nichterscheinen wird Ihnen die Prüfgebühr in Rechnung gestellt. Das Ausbleiben hat den Entzug des Fahrzeugausweises und/oder der Kontrollschilder zur Folge (Art. 106 der Verkehrszulassungsverordnung, SR 741.51, abgekürzt VZV).
Terminverschiebung periodische Prüfung
Fahrzeugprüfung
Ihr Fahrzeug muss in einem im Strassenverkehrsgesetz geregelten Intervall auf Verkehrssicherheit und Umweltemissionen geprüft werden.
Bitte erscheinen Sie mindestens fünf Minuten vor dem Termin mit gereinigtem, kontrolliertem und vorführbereitem Fahrzeug bei der Prüfstelle, welche auf Ihrer Einladung vermerkt ist.
Ladung / Ladungssicherung
Lieferwagen, Lastwagen und Sachentransportanhänger müssen für den Prüftermin zu mindestens 75 Prozent mit dem zulässigen Gesamtgewicht beladen werden. Bitte beachten Sie dazu die Informationen im Videofilm «Ladungssicherung».
Terminverschiebungsgesuch/Zusatzprüfung
Termine können Sie online verschieben.
Sollte dies nicht möglich sein oder wünschen Sie eine Zusatzprüfung, können Sie uns diesbezüglich gerne eine Anfrage via Kontaktformular zustellen. Nach dem Versenden Ihrer Anfrage erhalten Sie eine Bestätigungsmail.
Fragen und Antworten
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug beim TCS prüfen zu lassen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem TCS St.Gallen in Verbindung.
Es gelten die kantonalen Fristen. In bestimmten Fällen kann das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt den Prüfungstermin beim TCS ablehnen.
TCS
Kontaktstelle St.Gallen
Zürcher Strasse 475
9015 St.Gallen
Dies ist unter folgenden Bedingungen möglich:
- Die Fristen des Kantons St.Gallen müssen eingehalten werden.
- Senden Sie uns bitte umgehend das Aufgebot des anderen Kantons zu.
- Verlängert sich der Prüfprozess durch eine Reparatur, melden Sie sich bitte unverzüglich bei uns.
- Sie sind verantwortlich dafür, dass der Prüfungsbericht einschliesslich dem Original-Fahrzeugausweis nach der Prüfung an folgende Adresse gesendet wird:
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Biderstrasse 6
9015 St.Gallen
In bestimmten Fällen kann das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt den Prüfungstermin in einem anderen Kanton ablehnen.
Ihr Fahrzeug muss in einem im Strassenverkehrsgesetz (SR 741.41; abgekürzt VTS) geregelten Intervall auf Verkehrssicherheit und Umweltemissionen geprüft werden. Eine Aufhebung der Prüfpflicht gibt es nicht.
Bei Fahrzeugen über 3'500 kg Gesamtgewicht und solchen, die jährlich geprüft werden müssen, ist die Verschiebung des Termins nicht möglich.
Neue Termine, Nachprüfungen und RBV-Termine (Reparaturbestätigungsverfahren) können nicht verschoben werden.
Termine an Domizil-Prüforten (z.B. Landwirtschaftstour) können nicht verschoben werden. Mit der Einladung erhalten Sie ein Informationsblatt. Darin ist das Vorgehen genau beschrieben.
Alle Fahrzeuge werden nach Fälligkeit automatisch aufgeboten. Eine Verschiebung der periodischen Fahrzeugprüfung ist nur um höchstens 30 Tage möglich. Fahrzeuge mit Veteranen-Status werden von März bis Ende September aufgeboten. Diese Ausnahme gilt nicht für Fahrzeuge, welche nur im Sommer gefahren werden.
Damit diese «Sommerfahrzeuge» nicht im Winter aufgeboten werden, müssen Sie sich frühzeitig um einen Termin kümmern.
Sofern Sie für die periodische Fahrzeugprüfung für ein «Sommerfahrzeug» einen Termin in den Wintermonaten erhalten haben, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Prüfungstermin vorziehen
- Schilder deponieren oder Fahrzeugausweis annullieren. Der Prüfungstermin wird danach automatisch gelöscht.
In begründeten Ausnahmefällen kann in Absprache mit dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt St.Gallen eine individuelle Lösung gefunden werden. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Besten Dank.
Eine Gebühr wird Ihnen in folgenden Fällen verrechnet:
- pro Fahrzeugprüfung
- nicht fristgerechte Terminverschiebung (mindestens fünf Arbeitstage vor der Prüfung, ohne Prüfungstag)
- bei Nichterscheinen
- Bremsen
- Lenkung
- Reifen
- Fahrwerk
- Licht
- Karosserieteile
- tragende Teile, generelle Funktionstüchtigkeit
- Korrosion
- usw.
Das Fahrzeug muss den Vorschriften entsprechen, betriebssicher und gereinigt sein. Ist das Fahrzeug ungenügend gereinigt oder ist die Ladung ungenügend gesichert, können wir die Fahrzeugprüfung leider nicht abschliessen.
Die Fahrzeugprüfung wird in einer unserer Prüfstellen oder von unserem Partner TCS (Touring Club Schweiz) vorgenommen. Sie werden aufgrund Ihres Wohnorts und Prüfungsintervalls aufgeboten.
Nein, Sie müssen nicht persönlich zur Fahrzeugprüfung erscheinen. Sie können auch eine Drittperson (z.B. Garage) zum Prüfungstermin schicken.
Erscheinen Sie bitte mindestens fünf Minuten vor Prüfungsbeginn. Weitere Instruktionen geben wir Ihnen gerne vor Ort.
Fahrzeugkategorie | Fahrzeugart | Gesamtgewicht | Gebühr |
---|---|---|---|
1 | Personenwagen | Fr. 60.00 | |
2 | Schwerer Personenwagen | Fr. 80.00 | |
10 | Leichter Motorwagen | bis 2500kg | Fr. 60.00 |
10 | Leichter Motorwagen | 2501kg bis 3500kg | Fr. 107.00 |
11 | Schwerer Motorwagen | bis 12000kg | Fr. 133.00 |
11 | Schwerer Motorwagen | 12001 bis 26000kg | Fr. 200.00 |
20 | Gesellschaftswagen | bis 18000kg | Fr. 160.00 |
20 | Gesellschaftswagen | > 18000kg | Fr. 213.00 |
21 | Kleinbus | Fr. 107.00 | |
22 | Gelenkbus | Fr. 267.00 | |
30 | Lieferwagen | bis 2500kg | Fr. 60.00 |
30 | Lieferwagen | 2501kg bis 3500kg | Fr. 107.00 |
35 | Lastwagen | bis 12000kg | Fr. 133.00 |
35 | Lastwagen | 12001 bis 26000kg | Fr. 160.00 |
35 | Lastwagen | > 26000kg | Fr. 213.00 |
36 | Leichtes Sattelmotorfahrzeug | Fr. 200.00 | |
37 | Schweres Sattelmotorfahrzeug | Fr. 267.00 | |
38 | Sattelschlepper | bis 3500kg | Fr. 107.00 |
38 | Sattelschlepper | 3501 bis 12000kg | Fr. 133.00 |
38 | Sattelschlepper | 12001 bis 26000kg | Fr. 160.00 |
38 | Sattelschlepper | > 26000kg | Fr. 213.00 |
42 | Traktor | bis 5t | Fr. 60.00 |
42 | Traktor | > 5t | Fr. 80.00 |
43 | Landw. Traktor | bis 5t | Fr. 60.00 |
43 | Landw. Traktor | > 5t | Fr. 80.00 |
50 | Arbeitsmaschine | bis 18000kg | Fr. 160.00 |
50 | Arbeitsmaschine | 18001 bis 26000kg | Fr. 160.00 |
50 | Arbeitsmaschine | > 26000kg | Fr. 213.00 |
51 | Arbeitskarren | bis 3500kg | Fr. 60.00 |
51 | Arbeitskarren | 3501kg bis | Fr. 107.00 |
52 | Landw. Arbeitskarren | bis 3500kg | Fr. 60.00 |
52 | Landw. Arbeitskarren | 3501kg bis | Fr. 107.00 |
60 | Motorrad | Fr. 53.00 | |
61 | Kleinmotorrad | Fr. 53.00 | |
62 | Motorrad Dreirad | Fr. 80.00 | |
63 | Motorrad Seitenwagen | Fr. 80.00 | |
64 | Kleinmotorrad Dreirad | Fr. 80.00 | |
65 | Leichtmotorfahrzeug | Fr. 80.00 | |
66 | Kleinmotorfahrzeug | Fr. 80.00 | |
67 | Dreirädriges Motorfahrzeug | Fr. 80.00 | |
68 | Motorschlitten | Fr. 68.00 | |
80 | Motorkarren | bis 5t | Fr. 60.00 |
80 | Motorkarren | > 5t | Fr. 80.00 |
81 | Landw. Motorkarren | bis 5t | Fr. 60.00 |
81 | Landw. Motorkarren | > 5t | Fr. 80.00 |
82 | Motoreinachser | Fr. 53.00 | |
83 | Landw. Motoreinachser | Fr. 53.00 | |
84 | Landw. Kombi. Fahrzeug | Fr. 60.00 | |
85 | Landw. Anhänger | bis 750kg | Fr. 53.00 |
85 | Landw. Anhänger | 751 bis 3500kg | Fr. 53.00 |
85 | Landw. Anhänger | 3501 bis 18000kg | Fr. 107.00 |
85 | Landw. Anhänger | > 18000kg | Fr. 160.00 |
86 | Motorradanhänger | Fr. 53.00 | |
87 | Landw. Arbeitsanhänger | bis 750kg | Fr. 53.00 |
87 | Landw. Arbeitsanhänger | 751 bis 3500kg | Fr. 53.00 |
87 | Landw. Arbeitsanhänger | 3501 bis 18000kg | Fr. 107.00 |
87 | Landw. Arbeitsanhänger | > 18000kg | Fr. 160.00 |
88 | Sattelwohnanhänger | bis 750kg | Fr. 53.00 |
88 | Sattelwohnanhänger | 751 bis 3500kg | Fr. 53.00 |
88 | Sattelwohnanhänger | 3501 bis 18000kg | Fr. 107.00 |
88 | Sattelwohnanhänger | > 18000kg | Fr. 160.00 |
89 | Sattelanhänger | bis 750kg | Fr. 53.00 |
89 | Sattelanhänger | 751 bis 3500kg | Fr. 53.00 |
89 | Sattelanhänger | 3501 bis 18000kg | Fr. 107.00 |
89 | Sattelanhänger | > 18000kg | Fr. 160.00 |
90 | Sachentransportanhänger | bis 750kg | Fr. 53.00 |
90 | Sachentransportanhänger | 751 bis 3500kg | Fr. 53.00 |
90 | Sachentransportanhänger | 3501 bis 18000kg | Fr. 107.00 |
90 | Sachentransportanhänger | > 18000kg | Fr. 160.00 |
91 | Personentransportanhänger | Fr. 160.00 | |
92 | Wohnanhänger | bis 750kg | Fr. 53.00 |
92 | Wohnanhänger | 751 bis 3500kg | Fr. 53.00 |
92 | Wohnanhänger | 3501 bis 18000kg | Fr. 107.00 |
92 | Wohnanhänger | > 18000kg | Fr. 160.00 |
93 | Sportgeräteanhänger | bis 750kg | Fr. 53.00 |
93 | Sportgeräteanhänger | 751 bis 3500kg | Fr. 53.00 |
93 | Sportgeräteanhänger | 3501 bis 18000kg | Fr. 107.00 |
93 | Sportgeräteanhänger | > 18000kg | Fr. 160.00 |
94 | Arbeitsanhänger | bis 750kg | Fr. 53.00 |
94 | Arbeitsanhänger | 751 bis 3500kg | Fr. 53.00 |
94 | Arbeitsanhänger | 3501 bis 18000kg | Fr. 107.00 |
94 | Arbeitsanhänger | > 18000kg | Fr. 160.00 |
95 | Sattelsachentransportanhänger | bis 750kg | Fr. 53.00 |
95 | Sattelsachentransportanhänger | 751 bis 3500kg | Fr. 53.00 |
95 | Sattelsachentransportanhänger | 3501 bis 18000kg | Fr. 107.00 |
95 | Sattelsachentransportanhänger | > 18000kg | Fr. 160.00 |
96 | Sattelpersonentransportanhänger | Fr. 133.00 | |
97 | Sattelsportgeräteanhänger | bis 750kg | Fr. 53.00 |
97 | Sattelsportgeräteanhänger | 751 bis 3500kg | Fr. 53.00 |
97 | Sattelsportgeräteanhänger | 3501 bis 18000kg | Fr. 107.00 |
97 | Sattelsportgeräteanhänger | > 18000kg | Fr. 160.00 |
98 | Sattelarbeitsanhänger | bis 750kg | Fr. 53.00 |
98 | Sattelarbeitsanhänger | 751 bis 3500kg | Fr. 53.00 |
98 | Sattelarbeitsanhänger | 3501 bis 18000kg | Fr. 107.00 |
98 | Sattelarbeitsanhänger | > 18000kg | Fr. 160.00 |
99 | Anhänger | bis 750kg | Fr. 53.00 |
99 | Anhänger | 751 bis 3500kg | Fr. 53.00 |
99 | Anhänger | 3501 bis 18000kg | Fr. 107.00 |
99 | Anhänger | > 18000kg | Fr. 160.00 |
Mofa | Fr. 53.00 |
Nehmen Sie zur Fahrzeugprüfung bitte den Fahrzeugausweis, die notwendigen Papiere (z.B. EG-Übereinstimmungsbescheinigung, DTC- oder Fakt-Gutachten usw.), das Aufgebot zur Fahrzeugprüfung sowie falls vorgeschrieben ein gültiges Abgasdokument mit.
Sie müssen die Mängel an Ihrem Fahrzeug sofort beheben. Die Prüfungsprozesse müssen in derselben Prüfstelle abgeschlossen werden, in der die Beanstandung erfolgte.
Resultat Reparaturbestätigungsverfahren (RBV):
Das RBV erfolgt über Fachbetriebe innert 14 Tagen. Kann die Frist aus zwingenden Gründen nicht eingehalten werden, ist ein schriftliches Gesuch mit Begründung einschliesslich Nachweis bei der zuständigen Prüfstelle einzureichen.
Die Angaben hierzu finden Sie auf der Rückseite des Prüfberichts oder unter Informationen RBV-Nachkontrolle.
Resultat «Neuer Termin» oder «Prüfungsabbruch»:
Das beanstandete Fahrzeug wird umgehend durch uns aufgeboten.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie den aktualisierten Fahrzeugausweis einschliesslich Rechnung vor Ort.
Hier finden Sie alle Informationen dazu:
Bei Fragen zur aktuellen Fahrzeugprüfung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Prüfstelle.
Freiwillige Prüfungstermine können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Biderstrasse 6
9015 St.Gallen
Gibt es an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen? Informationen zur Nachprüfung finden Sie unter folgendem Link:
Bei umfangreicheren technischen Änderungen bitten wir Sie, die notwendigen Unterlagen vorgängig bei der entsprechenden Prüfstelle einzureichen.
Einfache technische Änderungen können Sie telefonisch oder per E-Mail anmelden.
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Biderstrasse 6
9015 St.Gallen
Noch offene Fragen?
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Kanton St.Gallen
Prüfstelle Winkeln
Biderstrasse 6
9015 St. Gallen
+41 58 229 92 19
info.winkeln@sg.ch
Termindisposition:
+41 58 229 92 99
dispo.stva@sg.ch
Telefonische
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag
09:00 - 11:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten
Prüfstellen
Montag bis Freitag
08:00 - 11:30 Uhr
13:30 - 17:00 Uhr