Änderungen an Motorfahrzeugen, die das Abgas- oder das Geräuschverhalten beeinflussen, sind melde- und prüfungspflichtig.
Es ist nachzuweisen, dass die bei der ersten Inverkehrsetzung gültigen Vorschriften eingehalten sind. Wir empfehlen Ihnen, sich vorher über die entstehenden Kosten zu informieren. Wenn keine Lieferantenbestätigung für Ersatzschalldämpfer vorliegt, werden zugelassene Änderungen im Fahrzeugausweis vermerkt.
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Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Kanton St.Gallen
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