Wenn Änderungen an der Leistung Ihres Fahrzeugs vorgenommen wurden, müssen Sie sich beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt melden.
Die Halterin oder der Halter hat der Zulassungsbehörde Änderungen an den Fahrzeugen zu melden. Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen.
Ja. Jede Form von Leistungssteigerung ist melde- und prüfpflichtig. Eine Steigerung der Motorleistung um mehr als 20 Prozent darf nur von der Fahrzeugherstellerin oder vom Fahrzeughersteller vorgenommen werden oder wenn sie oder er erklärt, dass sich das Fahrzeug dafür eignet.
Noch offene Fragen?
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Kanton St.Gallen
Prüfstelle Winkeln
Biderstrasse 6
9015 St.Gallen
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