Sie leasen Ihr Fahrzeug oder überlassen es häufig anderen Lenkerinnen und Lenkern? Dann können Sie in den Fahrzeugausweis den Code 178 «Halterwechsel verboten» eintragen lassen.
Der Eintrag kann durch die Leasinggesellschaft oder Firmen, die beim ZEK (Verein zur Führung einer Zentralstelle für Kreditinformationen) registriert sind, auf dem elektronischen Weg verlangt werden.
Sie können den Status des Codes 178 (Halterwechsel verboten) überprüfen: Abfrage Code 178.
Zur Löschung eines Eintrags im Fahrzeugausweis wird die elektronische Freigabe von ZEK benötigt. Dies erfordert einen Neudruck des Ausweises gegen Gebühr (Fr. 25.–) .
Privatpersonen oder Firmen, welche beim ZEK nicht registriert sind, können einen Eintrag in Papierform mit dem entsprechendem Formular beantragen.
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