Einlösungen von Mofas und E-Bikes sind ausschliesslich am Schalter des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes an der Frongartenstrasse 5 in St.Gallen oder über den Postweg möglich. In den Prüfstellen Buriet, Kaltbrunn, Mels und Oberbüren kann dieses Geschäft nicht erledigt werden.
Neue Vignette
Alle Halterinnen und Halter von Mofas oder E-Bikes mit gültiger Vignette erhalten im nächsten Februar automatisch eine Proforma-Rechnung für die Vignette des neuen Jahres.
Nach erfolgter Zahlung stellen wir Ihnen die neue Vignette gerne per Post zu. Wünschen Sie keine Vignette für das neue Jahr, so betrachten Sie die Rechnung als gegenstandslos.
Ein Motorfahrrad darf erst in Verkehr gesetzt werden, wenn es mit einem Fahrzeugausweis und dem im Fahrzeugausweis eingetragenen Kontrollschild versehen ist. Das Kontrollschild ist gültig, wenn auf diesem eine Kontrollmarke (Vignette) mit der entsprechenden Jahreszahl aufgeklebt ist.
Die Kontrollmarke ist gültig ab dem 1. Januar des Jahres, dessen Zahl sie trägt, und bleibt gültig bis zum 31. Mai des folgenden Jahres.
Wird der Standort eines Fahrzeugs in einen anderen Kanton verlegt, so ist beim neuen Standortkanton ein neues Kontrollschild anzufordern, wenn die frühere Zulassung abgelaufen ist.
Haftpflichtversicherung
Für ein Mofa oder E-Bike ist eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Eine solche Kollektivversicherung bietet der Kanton an. Diesbezügliche Privatversicherungen gibt es keine mehr.
Versicherungsvignette für das neue Jahr
Voraussetzung: Einlösung gemäss Mofaausweis (gleiche Halterin oder gleicher Halter, gleiches Fahrzeug, gleiches Kontrollschild), mit neuer Vignette.
Sie haben zwei Möglichkeiten die neue Vignette zu beziehen:
Durch Einzahlen der Proforma-Rechnung, welche Mitte Februar (wie oben beschrieben) versandt wird oder durch sofortige Bestellung via:
- Antragsformular Mofa und E-Bike Lösung
Gebühren
Spalte 1 | Spalte 2 |
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Vignette Jahresprämie (ab Oktober) | Fr. 36.– (Fr. 18.–) |
Mofa-Jahressteuer | Fr. 20.– |
Sie benötigen ein neues Kontrollschild?
Für eine Neulösung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Mofa / E-Bike Fahrzeugausweis
- Antragsformular Mofa und E-Bike Lösung
Gebühren
Spalte 1 | Spalte 2 |
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Vignette Jahresprämie (ab Oktober) | Fr. 36.– (18.–) |
Mofa-Jahressteuer | Fr. 20.– |
Kontrollschild | Fr. 8.– |
Mofa-Ausweis | Fr. 15.– |
Bei einem Fahrzeugwechsel wird das Kontrollschild auf das neue Mofa oder E-Bike übertragen.
Für einen Fahrzeugwechsel benötigen wir folgende Unterlagen:
- Mofa / E-Bike Fahrzeugausweis bisheriges Fahrzeug (zum Annullieren)
- Mofa / E-Bike Fahrzeugausweis neues Fahrzeug
- Antragsformular Mofa und E-Bike Lösung
Gebühren
Spalte 1 | Spalte 2 |
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Mofa-Ausweis | Fr. 15.– |
Bei einem Halterwechsel wird das Kontrollschild, eventuell mit dem Fahrzeug, auf eine neuen Halterin oder einen neuen Halter übertragen.
Für einen Halterinnen- oder Halterwechsel benötigen wir folgende Unterlagen
- Mofa / E-Bike Fahrzeugausweis
- Antragsformular Mofa und E-Bike Lösung
Gebühren
Spalte 1 | Spalte 2 |
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Mofa-Ausweis | Fr. 15.– |
Für das Ausstellen eines Duplikats benötigen wir von der Halterin oder vom Halter eine Verlustanzeige.
Pkt. 7 Absatz: Art des Antrags: Verlust Mofa / E-Bike Ausweis ankreuzen.
Gebühren
Spalte 1 | Spalte 2 |
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Duplikat Mofa-Ausweis | Fr. 25.– |
Für die Zuteilung eines neuen Kontrollschilds benötigen wir folgende Unterlagen
Gebühren
Spalte 1 | Spalte 2 |
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Kontrollschild | Fr. 8.– |
Mofa-Ausweis | Fr. 15.– |
Vignette | Fr. 36.– |
Noch offene Fragen?
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