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Die Kantone sind verpflichtet, Stand und Entwicklung der Luftverunreinigung auf ihrem Gebiet zu überwachen. Dazu muss auch auf die Ergebnisse der Emissionskontrollen der Gemeinden abgestellt werden. Schliesslich muss der Staat ein Emittentenregister über jene Anlagen führen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Hiezu ist er auf die Mitwirkung der Gemeinden angewiesen. Die Gemeinden sind deshalb verpflichtet, bei Erhebungen zum Vollzug der LRV mitzuwirken.

Detailaufgaben und Hinweise

A - Änderungen an Anlagen im Zuständigkeitsbereich des Kantons

Baugesuch an das Amt für Umwelt (AFU) weiterleiten (beispielsweise bei Erweiterungen oder Erneuerungen bestehender Grossfeuerungen, Veränderungen des Brennmaterials (z.B. Altholzverbrennung) oder von Produktionsprozessen etc.)

B - Feuerungskontrollstatistik

Um die Erfolgskontrolle betreffend Massnahmenplan Luftreinhaltung und Vollzug LRV sicherstellen zu können, sind jährlich bis Ende August von sämtlichen Gemeinden die vollständig ausgefüllten Statistikblätter dem Amt für Umwelt zuzustellen. Die Ergebnisse werden vom AFU ausgewertet und in einem Bericht zu Handen der Gemeinden zusammengefasst.

C - Klagen

Erhebungen sind immer notwendig, wenn Klage über übermässige Immissionen erhoben wurde (siehe Kapitel Behandlung von Klagen über Luftverunreinigungen).

Noch offene Fragen?

Amt für Umwelt AFU

Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen

Öffnungszeiten

08.00 - 12.00
13.30 - 17.00