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Korrosionsschutzarbeiten im Freien an Metall- oder Betonobjekten (z.B. Brücken, Übergängen, Masten, Geländern etc.) können Umweltprobleme verursachen. Alte Anstriche enthalten häufig Schwermetalle wie Blei, Chrom, Zink und Cadmium und polychlorierte Biphenyle (PCB), die sich nach dem Abtrag im Strahlschutt wiederfinden. Emissionen von Staub und Lösungsmitteln (VOC) in die Atmosphäre sowie Eintrag von Staub und problematischen Stoffen in Böden und Gewässer beim Entfernen von alten Farbanstrichen und korrodiertem Material müssen vermieden werden.

Grösstenteils sind die politischen Gemeinden, Zweckverbände oder kantonale Stellen die Inhaber/Betreiber bzw. die Auftraggeber für die Sanierung entsprechender Stahl-, Beton- oder Eisenobjekte im Freien. Die Mitwirkung dieser Körperschaften im Vollzug ist besonders wichtig.

Detailaufgaben und Hinweise

A - Umweltschutz-Massnahmen:

  • vollständige, dichte Einhausung des Objektes;
  • Abluftführung über geeignete Filtrationsanlage oder alternative Schutzvorkehrungen, welche nachweislich eine mindestens gleichwertige Emissionsminderung bewirken;
  • gesetzeskonformer Umgang und Entsorgung von Strahlschutt und Filterstaub (Strahlschutt muss wiederaufbereitet oder fachgerecht entsorgt werden, z.B. in einer Untertagedeponie).

B - Meldung von Sanierungsvorhaben (ab 50 m2 Fläche) an das AFU, Abteilung Betrieblicher Umweltschutz

Die Gemeinde meldet dem AFU eigene Vorhaben für Korrosionsschutzarbeiten im Freien (z.B. an Brücken, Übergängen, Masten, Geländern etc.) durch Einreichen der ausgefüllten Meldeformulare. 

Die Gemeinde sorgt für die Meldung von Vorhaben Dritter für Korrosionsschutzarbeiten im Freien an das AFU, soweit sie davon Kenntnis hat; d.h. sie händigt die Meldeformulare an die Unternehmung aus und fordert zur Einreichung an das AFU auf.

Noch offene Fragen?

Amt für Umwelt AFU

Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen

Öffnungszeiten

08.00 - 12.00
13.30 - 17.00