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Im Kanton St.Gallen sind 1‘800 Altlasten und belastete Standorte bekannt und über den Kataster der belasteten Standorte (KbS) öffentlich zugänglich.

Sünden von gestern

Der sorglose Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen und Abfällen hat im Untergrund deutliche Spuren hinterlassen. In der Vergangenheit musste die Entsorgung und Behandlung der Abfälle möglichst billig erfolgen. So landeten beispielsweise brennbare Sonderabfälle in ausgebeuteten Kiesgruben oder giftige Produktionsrückstände lagerten auf unbefestigten Firmengeländen. In der Altlastenbearbeitung werden die „Sünden von gestern“ aufgeräumt.

 

Kataster der belasteten Standorte

Altlasten und belastete Standorte sind im Kataster der belasteten Standorte (KbS) erfasst und werden im geoportal publiziert. Der KbS wird laufend nachgeführt. Wird ein belasteter Standort bei einem Bauvorhaben ganz oder teilweise dekontaminiert, werden diese Änderungen berücksichtigt.
Der KbS ist Teil des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB).  

Drei Typen von belasteten Standorten

Im Kataster der belasteten Standorte werden 3 Typen unterschieden.

Altablagerungen

Altablagerungen sind stillgelegte Deponien oder Geländeauffüllungen, bei welchen Abfälle wie Kehricht, Bauschutt oder verschmutztes, mit Fremdstoffen vermischtes Aushubmaterial abgelagert wurden. Ablagerungsstandorte, auf denen ausschliesslich und nachweislich nur unverschmutztes Aushub-, Ausbruch- und Abraummaterial gelangten, sind vom Eintrag in den Kataster der belasteten Standorte ausgenommen.

 

 

Betriebsstandorte und Schiessanlagen

Betriebsstandorte sind Areale von Gewerbe- oder Industriebetrieben, bei welchen umweltgefährdende Stoffe zum Einsatz kamen und bei denen eine grosse Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Untergrund mit solchen Stoffen belastet ist. Auch Schiessanlagen gehören zu den Betriebsstandorten. In der Regel wurde hier über Jahrzehnte in den Boden geschossen, was zu einer Belastung mit Schwermetallen im Untergrund geführt hat.

Unfallstandorte

Unfallstandorte sind Standorte, die durch ein Unfallereignis verunreinigt worden sind (z.B. Ölunfall, Unfall mit Chemikalien, Explosionen, Brände usw.)

 
 

Beurteilung eines belasteten Standorts

Jeder belastete Standort wird von uns beurteilt:


 

Priorisierung

Neben der Beurteilung werden die Standorte priorisiert. Dazu teilen wir sie in 3 Massnahmenklassen ein:

  • Massnahmenklasse A (weitere Massnahmen sind vordringlich): Standorte, bei denen innerhalb von zwei Jahren untersucht werden muss, ob die Schutzgüter Grundwasser, Oberflächengewässer, Boden und Luft beeinflusst werden oder Standorte, bei denen ein Sanierungsbedarf besteht.
  • Massnahmenklasse B (weitere Massnahmen sind erforderlich): Standorte, bei denen innerhalb von fünf Jahren untersucht werden muss, ob die Schutzgüter Grundwasser, Oberflächengewässer, Boden und Luft beeinflusst werden oder Standorte, bei denen ein Überwachungsbedarf besteht.
  • Massnahmenklasse C (weitere Massnahmen bei einem Bauvorhaben oder einer Nutzungsänderung): Der Grundeigentümer muss erst bei einem Bauvorhaben oder einer Nutzungsänderung handeln. Dabei prüft die zuständige Behörde, ob durch ein Bauvorhaben oder eine Umnutzung der Standort nicht sanierungsbedürftig werden kann. Es sind spezifische, auf das Bauvorhaben zugeschnittene Untersuchungen notwendig (Standortabklärung)

Noch offene Fragen?

Amt für Umwelt

Abteilung Boden und Stoffkreislauf, Sektion Boden und Altlasten
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen