Im Kanton St.Gallen sind 1‘800 Altlasten und belastete Standorte bekannt und über den Kataster der belasteten Standorte (KbS) öffentlich zugänglich.
Sünden von gestern
Der sorglose Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen und Abfällen hat im Untergrund deutliche Spuren hinterlassen. In der Vergangenheit musste die Entsorgung und Behandlung der Abfälle möglichst billig erfolgen. So landeten beispielsweise brennbare Sonderabfälle in ausgebeuteten Kiesgruben oder giftige Produktionsrückstände lagerten auf unbefestigten Firmengeländen. In der Altlastenbearbeitung werden die „Sünden von gestern“ aufgeräumt.
Kataster der belasteten Standorte
Altlasten und belastete Standorte sind im Kataster der belasteten Standorte (KbS) erfasst und werden im geoportal publiziert. Der KbS wird laufend nachgeführt. Wird ein belasteter Standort bei einem Bauvorhaben ganz oder teilweise dekontaminiert, werden diese Änderungen berücksichtigt.
Der KbS ist Teil des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB).
Kataster der belasteten Standorte auf Bundesebene
Der Bund führt in verschiedenen Bereichen eigene Altlastenuntersuchungen durch und erstellt entsprechende Katasterwerke. Beim Militär, bei den Verkehrsanlagen und den zivilen Flugplätzen gibt es je einen Kataster der belasteten Standorte, die auch im Internet veröffentlicht sind.
- Bundesamt für Verkehr BAV: Kataster der belasteten Standorte neues Fenster
- Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS: Boden und Altlasten: Kataster der belasteten Standorte neues Fenster
- Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL: Kataster der belasteten Standorte auf Zivilflugplätzen: Kataster der belasteten Standorte neues Fenster
- Bundesamt für Strassen ASTRA neues Fenster
Drei Typen von belasteten Standorten
Im Kataster der belasteten Standorte werden 3 Typen unterschieden.
Altablagerungen
Altablagerungen sind stillgelegte Deponien oder Geländeauffüllungen, bei welchen Abfälle wie Kehricht, Bauschutt oder verschmutztes, mit Fremdstoffen vermischtes Aushubmaterial abgelagert wurden. Ablagerungsstandorte, auf denen ausschliesslich und nachweislich nur unverschmutztes Aushub-, Ausbruch- und Abraummaterial gelangten, sind vom Eintrag in den Kataster der belasteten Standorte ausgenommen.
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Betriebsstandorte und Schiessanlagen
Betriebsstandorte sind Areale von Gewerbe- oder Industriebetrieben, bei welchen umweltgefährdende Stoffe zum Einsatz kamen und bei denen eine grosse Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Untergrund mit solchen Stoffen belastet ist. Auch Schiessanlagen gehören zu den Betriebsstandorten. In der Regel wurde hier über Jahrzehnte in den Boden geschossen, was zu einer Belastung mit Schwermetallen im Untergrund geführt hat.
Unfallstandorte
Unfallstandorte sind Standorte, die durch ein Unfallereignis verunreinigt worden sind (z.B. Ölunfall, Unfall mit Chemikalien, Explosionen, Brände usw.)
Beurteilung eines belasteten Standorts
Jeder belastete Standort wird von uns beurteilt:
- Belasteter Standort, ohne schädliche oder lästige Einwirkungen: Wir erwarten, dass vom Standort keine Einwirkungen auf die Umwelt ausgehen.
- Belasteter Standort, weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig: Eine Voruntersuchung hat gezeigt, dass vom Standort keine Einwirkungen auf die Umwelt ausgehen.
- Untersuchungsbedürftiger Standort
- Überwachungsbedürftiger Standort
- Sanierungsbedürftiger Standort
Priorisierung
Neben der Beurteilung werden die Standorte priorisiert. Dazu teilen wir sie in 3 Massnahmenklassen ein:
- Massnahmenklasse A (weitere Massnahmen sind vordringlich): Standorte, bei denen innerhalb von zwei Jahren untersucht werden muss, ob die Schutzgüter Grundwasser, Oberflächengewässer, Boden und Luft beeinflusst werden oder Standorte, bei denen ein Sanierungsbedarf besteht.
- Massnahmenklasse B (weitere Massnahmen sind erforderlich): Standorte, bei denen innerhalb von fünf Jahren untersucht werden muss, ob die Schutzgüter Grundwasser, Oberflächengewässer, Boden und Luft beeinflusst werden oder Standorte, bei denen ein Überwachungsbedarf besteht.
- Massnahmenklasse C (weitere Massnahmen bei einem Bauvorhaben oder einer Nutzungsänderung): Der Grundeigentümer muss erst bei einem Bauvorhaben oder einer Nutzungsänderung handeln. Dabei prüft die zuständige Behörde, ob durch ein Bauvorhaben oder eine Umnutzung der Standort nicht sanierungsbedürftig werden kann. Es sind spezifische, auf das Bauvorhaben zugeschnittene Untersuchungen notwendig (Standortabklärung)
Als Inhaber oder Inhaberin eines Grundstücks im Kataster der belasteten Standorte eingetragenen Grundstücks wurden Sie von uns schriftlich über den Katastereintrag informiert. Sie erhalten die Gelegenheit zum Eintrag Stellung zu nehmen. Aus unserem Schreiben ist ersichtlich ob für Sie als Grundstücksbesitzer Handlungsbedarf besteht. Für untersuchungsbedürftige, überwachungsbedürftige oder sanierungsbedürftige Standorte besteht in der Regel immer ein Handlungsbedarf.
Bauen auf belasteten Standorten erfordert spezielle Vorkehrungen. Um hier bauen zu können, muss die Belastungssituation vorgängig abgeklärt werden.
Für Veräusserungen und Teilungen von belasteten Grundstücken ist eine Bewilligung des AFU notwendig. Es kann bei einer Handänderung sowohl für die Verkäufer- als auch für die Käuferschaft von Vorteil sein, wenn Art und Umfang der Belastung auf dem Grundstück beziehungsweise der Liegenschaft anhand einer Untersuchung belegt und beziffert werden können (Abschätzung eines allfälligen Minderwertes).
Belastete Standorte werden im Grundbuch angemerkt. Die Anmerkung wird gelöscht, sobald ein Standort aus dem Kataster der belasteten Standorte entlassen wird.
Erweist sich ein Eintrag im KbS als ungerechtfertigt, werden die dafür notwendigen Untersuchungskosten rückerstattet.
Vollzugsaufgaben Gemeinde
Bis am 31. Dezember 2011 oblag der Vollzug der Vorschriften über die Sanierung von belasteten Standorten den Gemeinden. Seit dem 1. Januar 2012 vollzieht der Kanton die Vorschriften über die Sanierung von belasteten Standorten selbst (Art. 50 EG-USG; sGS 672.1).
- Vollzugshilfsmittel Umweltschutz - Vollzugsaufgaben Gemeinde bei belasteten Standorten und Altlasten
Noch offene Fragen?
Abteilung Boden und Stoffkreislauf, Sektion Boden und Altlasten
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen