Für die weiteren Fächer stellen wir folgende Hinweise zur Verfügung.
Gemäss Volksschulgesetz stellen die Schulträger den Landeskirchen für den Religionsunterricht Unterrichtsraum sowie Zeit innerhalb des Stundenplans zur Verfügung.
Das Wahlfach ist folgendermassen dotiert:
- 1. Primarklasse und 1. - 3. Oberstufe: 0 - 1 Lektionen je Woche
- 2. - 6. Primarklasse: 0 - 2 Lektionen je Woche
Der Entscheid über die Dotation innerhalb dieser Bandbreite liegt bei den Landeskirchen.
Das Bildungsdepartement hat in Zusammenarbeit mit dem Verband St.Galler Volksschulträger (SGV) und den Landeskirchen folgendes Merkblatt zum Religionsunterricht der Kirchen verfasst.
Die selbständige Projektarbeit ist ein Bestandteil des letzten Schuljahres. In der Sekundar- und Realschule ist die Projektarbeit obligatorisch. Für Schülerinnen und Schüler der Kleinklasse besteht in der 3. Oberstufe die Möglichkeit, im Rahmen der individuellen Schwerpunkte eine Projektarbeit zu erstellen
Die ausführliche Wegleitung steht als Download zur Verfügung, ebenso die Instrumente (Anhänge) im Word-Format, welche auf die spezifischen Bedürfnisse der Schulen angepasst werden können.