Der Staat gewährt Stipendien und Studiendarlehen, soweit die vollen Kosten der Ausbildung oder Weiterbildung einem Bewerber oder seinen Eltern nicht zugemutet werden können. Grundlagen sind das Gesetz über die staatlichen Stipendien und Studiendarlehen (sGS 211.5; abgekürzt StipG) und die Vollzugsverordnung zum StipG (sGS 211.51).
Stipendien
Stipendien sind staatliche Geldleistungen an eine erste Ausbildung, die nicht zurückbezahlt werden müssen. Die zumutbare Leistung wird aufgrund der finanziellen Verhältnisse der Eltern und der Person in Ausbildung ermittelt.
Stipendien werden für stipendienrechtlich anerkannte erste Ausbildungen gewährt. Dazu zählen Berufslehre, Mittelschule (inkl. FMS, WMS, IMS und BM2) sowie die Ausbildung an einer höheren Fachschule, wenn sie wenigstens zwei Jahre dauert. Zur Erstausbildung zählt auch das erste Hochschulstudium an einer Universität oder Fachhochschule. Eine Vorbildung ist stipendienberechtigt, wenn sie obligatorischer Bestandteil einer nachfolgenden anerkannten Ausbildung ist. Für berufsbegleitende Ausbildungen werden in der Regel keine Stipendien gewährt.
Anspruchsberechtigt sind Personen, wenn sich der stipendienrechtliche Wohnsitz im Kanton St.Gallen befindet.
Stipendienantrag / Darlehensantrag
Stipendien und Studiendarlehen können online beantragt werden.
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Das Erklärvideo ist auch auf Youtube mit Untertiteln in unterschiedlichen Sprachen verfügbar. Alternativ kann das Stipendiengesuch weiterhin als Papierformular eingereicht werden.
Um lange Wartezeiten in der Bearbeitung zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihr Gesuch nach Möglichkeit vollständig und frühzeitig (nach Beginn des Ausbildungsjahres) einzureichen.
Wegleitung und Merkblätter
Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen des Stipendiengesuches die Wegleitung.
Studiendarlehen
Studiendarlehen sind staatliche Geldleistungen an Aus- oder Weiterbildungen, die zurückbezahlt und verzinst werden müssen.
Darlehen werden in der Regel für eine stipendienrechtlich anerkannte Weiterbildung oder eine zweite Berufsausbildung gewährt. Für berufsbegleitende Ausbildungen werden in der Regel keine Studiendarlehen gewährt.
Anspruchsberechtigt sind Personen, wenn sich der stipendienrechtliche Wohnsitz im Kanton St.Gallen befindet.
Unterlagen zur Gesuchseinreichung
Darlehensgesuch und weitere Formulare
Zur Einreichung Ihres Gesuches benutzen Sie bitte das Darlehensgesuch.
Wegleitung und Merkblätter
Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen des Darlehensgesuches die Wegleitung.
Beiträge aus Stiftungen
Die Stipendienabteilung verwaltet folgende Stiftungen:
- Ernst Schürpf-Stiftung
(für begabte junge Bürgerinnen und Bürger des Kantons St.Gallen)
Der Stiftungsrat der Ernst Schürpf-Stiftung entscheidet jährlich im Frühjahr (April/Mai) über die Vergabe von Beiträgen.
- Karl Eduard Studach-Stiftung
(für begabte junge Leute mit Wohnsitz oder Bürgerrecht in den Kantonen St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden, Thurgau und Graubünden, welche eine Aus- oder Weiterbildung im Holzgewerbe absolvieren)
Der Stiftungsrat der Karl Eduard Studach-Stiftung entscheidet zwei Mal jährlich über die Vergabe von Beiträgen.
Die Ausbildungen sind in den Stiftungsurkunden und in den Ausführungsbestimmungen dazu abschliessend beschrieben.
Die persönlichen Voraussetzungen (z.B. Nationalität, Kantonsbürgerrechte usw. ) ist in der Wegleitung detailliert aufgeführt. Gesuche von Personen, welche diese vorgeschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllen, werden zum vornherein aus formellen Gründen abgelehnt
Beitragsgesuch für die Ernst Schürpf-Stiftung
Beitragsgesuch für die Karl Eduard Studach-Stiftung
Noch offene Fragen?
Stipendien und Studiendarlehen
Davidstrasse 31
9001 St. Gallen
Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
Der Stipendienschalter ist ohne Voranmeldung in der Regel an folgenden Tagen offen:
Mittwoch und Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr