Die Sonderpädagogik stellt sicher, dass Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf eine bedarfsgerechte und individuumsorientierte Bildung und Erziehung erhalten.
Im Sonderpädagogik-Konzept des Kantons St.Gallen wird die Ausgestaltung der sonderpädagogischen Massnahmen für Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf ab Geburt bis maximal zum vollendeten 20. Altersjahr beschrieben.
Sonderschulung
Kinder und Jugendliche mit intensivem oder spezifischem sonderpädagogischem Förder- und Unterstützungsbedarf (Behinderung und/oder Lern- und Verhaltensschwierigkeiten) erhalten Sonderschulung.
Sonderpädagogik in der Regelschule
Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf werden in der Regelschule durch sonderpädagogische Angebote unterstützt.
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Irene Bernhardsgrütter
Abteilungsleiterin
Sonderpädagogik
Amt für Volksschule
Davidstrasse 31
9001 St.Gallen