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Sonderpädagogische Massnahmen unterstützen Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten.

Sonderpädagogische Massnahmen

Als zusätzliche Unterstützung zum Klassenunterricht stellen die Schulen sonderpädagogische Massnahmen zur Verfügung.

Im Sonderpädagogik-Konzept des Kantons St.Gallen wird die Ausgestaltung der sonderpädagogischen Massnahmen für Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf ab Geburt bis maximal zum vollendeten 20. Altersjahr beschrieben. 


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Irene Bernhardsgrütter

Abteilungsleiterin

Amt für Volksschule

Sonderpädagogik

Davidstrasse 31
9001 St.Gallen