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Den Schulen im Kanton St.Gallen stehen die Lernfördersysteme «Lernlupe» (2. Zyklus) und «Lernpass plus» (3. Zyklus) zur Verfügung.

Lernlupe - 2. Zyklus

Für den Einsatz der Lernlupe zeigen sich die Schulen vor Ort verantwortlich. Die Weisungen zum Einsatz der Lernfördersysteme geben keinen obligatorischen Einsatz vor. Zu beachten sind die nachfolgenden Konkretisierungen.

Lernpass plus - 3. Zyklus

Im Grundsatz bestimmen die Schulen den Einsatz von Lernpass plus selbst. Obligatorisch ist die Durchführung der Standortbestimmung Stellwerk 8 in der zweiten Oberstufe. Über den weiteren Einsatz der Standortbestimmung in der Oberstufe entscheidet die Schule. 

Zu beachten sind die Konkretisierungen im nachfolgenden Dokument «Hinweise zum Einsatz von Lernpass plus».

Hinweis zum Fachbereich Natur und Technik (NT): Die kantonalen Rahmenbedingungen sehen keine Durchführung einer Standortbestimmung im Bereich NT vor. Den Schulen steht es frei, das Stellwerk im Fachbereich NT zu absolvieren. Auf dem Stellwerk-Profil wird NT nur ausgewiesen, sofern der Test gemacht wurde.

Elterninformation

 

Die Standortbestimmung Stellwerk 8 wird im Frühjahr 2024 obligatorisch durchgeführt. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigen können mit nachfolgendem Schreiben von Alexander Kummer, Leiter Amt für Volksschule, über die Durchführung informiert werden.

Noch offene Fragen?

Simon Appenzeller

Simon Appenzeller

wissenschaftlicher Mitarbeiter

Schule und Unterricht

Amt für Volksschule