Den Schulen im Kanton St.Gallen stehen die Lernfördersysteme «Lernlupe» (2. Zyklus) und «Lernpass plus» (3. Zyklus) zur Verfügung.
Der verbindliche Einsatz der Lernfördersysteme im Kanton St.Gallen ist in den «Weisungen zum Einsatz der Lernfördersysteme in der Volksschule» festgehalten. Diese wurden vom Bildungsrat im September 2022 erlassen. Im Grundsatz bestimmen die Schulen den Einsatz der Lernfördersysteme eigenverantwortlich. Die Bestimmungen im Einzelnen sind nachfolgend pro Instrument konkretisiert. Die Finanzierung der Lernfördersysteme erfolgt durch das Bildungsdepartement.
Lernlupe - 2. Zyklus
Für den Einsatz der Lernlupe zeigen sich die Schulen vor Ort verantwortlich. Die Weisungen zum Einsatz der Lernfördersysteme geben keinen obligatorischen Einsatz vor. Zu beachten sind die nachfolgenden Konkretisierungen.
Lernpass plus - 3. Zyklus
Im Grundsatz bestimmen die Schulen den Einsatz von Lernpass plus selbst. Obligatorisch ist die Durchführung der Standortbestimmung Stellwerk 8 in der zweiten Oberstufe. Über den weiteren Einsatz der Standortbestimmung in der Oberstufe entscheidet die Schule.
Zu beachten sind die Konkretisierungen im nachfolgenden Dokument «Hinweise zum Einsatz von Lernpass plus».
Hinweis zum Fachbereich Natur und Technik (NT): Die kantonalen Rahmenbedingungen sehen keine Durchführung einer Standortbestimmung im Bereich NT vor. Den Schulen steht es frei, das Stellwerk im Fachbereich NT zu absolvieren. Auf dem Stellwerk-Profil wird NT nur ausgewiesen, sofern der Test gemacht wurde.
Elterninformation
Die Standortbestimmung Stellwerk 8 wird im Frühjahr 2024 obligatorisch durchgeführt. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigen können mit nachfolgendem Schreiben von Alexander Kummer, Leiter Amt für Volksschule, über die Durchführung informiert werden.
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Simon Appenzeller
wissenschaftlicher Mitarbeiter